Wer die letzten Tage die aktuellen Artikel bei jurablogs.com verfolgte, könnte meinen, dass das Internet überwiegend zum Tausch und Betrachten von Schmuddelfilmchen dient. Naja, vielleicht ist das auch so.
Da wird auch mal wieder der Ruf nach dem Gesetzgeber laut, der dem ganzen AbmahnUNwesen Einhalt gebieten soll.
Als Arbeitsrechtler bin ich da seeehr skeptisch. Ich denke da nur beispielhaft an § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB, § 7 Abs. 3 BUrlG, § 14 Abs. 2 TzBfG…mit dem Thema “Leiharbeit” möchte ich erst gar nicht anfangen. Aber warten wir es ab. Vielleicht rafft sich der Gesetzgeber angesichts des öffentlichen Wirbels doch auf.
Ich wünsche jedenfalls ein abmahnungsfreies Wochenende!
Ich persönlich bin (als Laie) ja eher der Meinung, dass der Gesetztgeber sich akut eher zurück halten sollte.
Man (also alle außer die Abmahnerseite) weiß ja noch nicht einmal, wie die IP-Adressen gesamment wurden, welche Rechtsprechung sich entwickelt etc. Wir haben jetzt sozusagen den ersten Fall. Was anderes als “blinder Aktionismus” sollte es denn werden, wenn jetzt alle nach dem Gesetzgeber krähen?
Und blinden Aktionosmus hatten wir die letzen Jahre schon genug – und mit Blick auf den sogenannten Koalitionsvertrag werden wir davon auch noch eine Menge mehr bekommen. Man sollte da kein Öl ins Feuer gießen 😉