alphaspiritWer schwarzfährt und bei der Kontrolle einen verfälschten Fahrausweis vorzeigt, fehlt es an der charakterlichen Eignung für das Lehramt. Dies hat das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg in einem am Montag, 03.04.2017, bekanntgegebenen Urteil entschieden (AZ: 2 Sa 122/17). Die Berliner Richter lehnten damit den Anspruch eines Bewerbers auf Einstellung als Lehrer ab.

Der Pädagoge hatte sich in Berlin auf eine Lehramtsstelle beworben. Das Land stellte ihm auch eine Einstellung als Lehrer in Aussicht. Doch dann machte das Land einen Rückzieher, nachdem es das erweiterte Führungszeugnis über den Mann in Augenschein nahm.

Darin fanden sich ein Strafbefehl wegen versuchten Betrugs und eine daraufhin verhängte Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen. Der Kläger war mit der S-Bahn schwarzgefahren und hatte bei der Fahrscheinkontrolle einen verfälschten Fahrausweis vorgezeigt.

Damit fehle es dem Mann an der erforderlichen charakterlichen Eignung für eine Einstellung als Lehrer. Das Land habe dem Kläger auch noch keine rechtsverbindliche Zusage zur Einstellung gegeben, so das LAG in seinem Urteil vom 31.03.2017.

Mit ein bisschen Warten kann der Kläger aber dennoch später als Lehrer sich bewerben. Denn das Bundeszentralregister sieht bei den vorliegenden Straftaten vor, dass Eintragungen im erweiterten Führungszeugnis nach drei Jahren wieder gelöscht werden müssen.

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