Eine HIV-Infektion steht der Bewerbung als Polizeikommissar-Anwärter nicht automatisch entgegen. Denn wurde der Bewerber über mehrere Jahre und erfolgreich therapiert, so dass die Viruslast ständig unter der Nachweisgrenze liegt, droht weder eine vorzeitige Dienstunfähigkeit noch eine Ansteckung von Kollegen oder Bürgern, urteilte am Donnerstag, 18.07.2019, das Verwaltungsgericht Hannover (AZ: 13 A 2059/17).

Im konkretenFall muss damit die Polizeiakademie Niedersachsen neu über die Bewerbung des HIV-infizierten Klägers zum Polizei-Kommissar-Anwärter entscheiden. Der Mann wird seit mehreren Jahren erfolgreich gegen die HIV-Infektion behandelt. Eine Viruslast ist nicht nachweisbar.

Die Polizeiakademie ging jedoch davon aus, dass die HIV-Infektion generell zu einer Polizeidienstuntauglichkeit führt.

Dem folgte das Verwaltungsgericht nach Einholung eines Sachverständigengutachtens jedoch nicht. Weder drohe eine vorzeitige Dienstunfähigkeit noch bestehe ein Risiko, dass er Kollegen oder Bürger anstecken könnte. Die Hannoveraner Richter betonten, dass diese Einschätzung nicht allgemein, sondern nur für den Kläger gelte und sich auf dessen gesundheitliche Situation beziehe.

Den Anspruch auf Schadenersatz oder Entschädigung wegen Diskriminierung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz wies das Gericht bereits wegen verpasster Fristen ab.

Wegen grundsätzlicher Bedeutung wurde die Berufung zum Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zugelassen.

 

Business und Executive Coaching

Im Gegensatz zu meiner Tätigkeit als Wirtschaftsmediator arbeite ich als Business Coach nicht mit Gruppen, sondern mit Einzelpersonen.

Viele Arbeitnehmer und Führungskräfte holen sich heute zur Lösung eines Konfliktfalles gerne einen Coach. Warum? Weil sie damit ihre Probleme vorerst ohne die andere Partei angehen und sich im Coaching-Prozess ungestört neue Verhaltensvarianten erarbeiten können.

Im Unterschied zum herkömmlichen Personal Coach bin ich als Systemischer Executive Coach („executive“ = Manager, Führungskraft, leitender Angestellter) in der Lage, tiefsitzende Überzeugungen bei meinen Klienten (auch „Coachee“ genannt) aufzuspüren und aufzulösen, bevor ich zusammen mit ihnen mit dem Einüben neuer Fähigkeiten oder dem Erarbeiten neuer Verhaltensmuster beginne.

Wenn Sie an einem Coaching interessiert sind, dann nehmen Sie umgehend Kontakt mit mir auf!

 


 

Im Jahre 2016 habe ich mich entschlossen, Kooperationsparter der DWM – Deutsche Wirtschaftsmediation – zu werden, um eine Tätigkeit als Wirtschaftsmediator intensivieren zu können. Die DWM wurde mit dem Ziel gegründet, die außergerichtliche Streitbeilegung mit Schwerpunkt Mediation, als standardisiertes Instrument der Konfliktlösung zu etablieren. Regional liegen meine Haupt-Tätigkeitsschwerpunkte in

Weiterhin bin ich für die Regionen Oberndorf, Schramberg, Sulz, Baiersbronn, Horb, Bad Dürrheim und Donaueschingen zuständig.

Die Hauptseite der DWM erreichen Sie unter www.deutsche-wirtschaftsmediation.de.

Schauen Sie doch mal hinein.

Ihr Thorsten Blaufelder, Wirtschaftsmediator, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Business Coach

Bildnachweis: © petrol – Fotolia.com