Verwaltungsgericht Aachen: Polizei ist an Stellenzusage nicht mehr gebunden

Bei einem begründeten Verdacht einer begangenen sexuellen Nötigung können Polizeidienstbewerber wegen Zweifeln an ihrer charakterlichen Eignung keine Einstellung verlangen. An einer bereits erteilten Einstellungszusage ist die Polizei dann vorerst nicht mehr gebunden, entschied das Verwaltungsgericht Aachen in einem am Donnerstag, 08.10.2020, bekanntgegebenen Beschluss vom Vortag (AZ: 1 L 677/20). Anderes könne erst gelten, wenn sich die Vorwürfe nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens als haltlos erweisen.

Im Streitfall hatte ein 19-Jähriger aus dem Kreis Heinsberg sich zum 01.09.2020 für den gehobenen Polizeivollzugsdienst beworfen. Bereits 2019 hatte er eine Einstellungszusage erhalten. Doch als die Polizei im August 2020 erfuhr, dass die Staatsanwaltschaft gegen den 19-Jährigen ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der sexuellen Nötigung eingeleitet hatte, lehnte die Polizei die Einstellung vorerst ab. Es bestünden mit den Vorwürfen Zweifel an der charakterlichen Eignung für den Polizeidienst.

Dies Entscheidung ist nicht zu beanstanden, entschied das Verwaltungsgericht. Die Angaben der Geschädigten in ihrer Strafanzeige sowie die einer Zeugin würden den Verdacht begründen, dass der Stellenbewerber eine Straftat begangen habe. Wegen dieser veränderten Sach- und Rechtslage sei die Polizei nicht mehr an ihrer Einstellungszusage gebunden. Sollten sich die Vorwürfe später nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens als haltlos erweisen, könne dies aber wieder Einfluss auf die derzeit aufgeschobene Entscheidung über eine zukünftige Einstellung haben.

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