BAG: Wachpolizist kann Umkleide und Spind an der Dienststelle nutzen

Wer aus freien Stücken schon zu Hause seine Arbeits- oder Dienstkleidung anzieht, bekommt dies nicht als Arbeitszeit vergütet. Auch der Weg zur Arbeit in Dienstkleidung ist dann Privatsache, urteilte am Mittwoch, 31.03.2021, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (AZ: 5 AZR 292/20). Muss allerdings ein Wachpolizist auf seinen Arbeitswegen einen Umweg machen, um seine Pistole wegzuschließen, ist nach einem weiteren Urteil die hierfür notwendige Zeit zu vergüten (AZ: 5 AZR 148/20).

Die Kläger sind als Wachpolizisten für den Objektschutz beim Land Berlin angestellt. Während der Arbeit haben sie eine Dienstwaffe bei sich und tragen eine auffällige Dienstuniform mit der Aufschrift „POLIZEI“. Für die Waffe gibt es Schließfächer, zudem Umkleideräume und auf Antrag einen Spind für die Privatsachen.

Der Kläger im Leitfall hatte entschieden, seine Waffe mit nach Hause zu nehmen. Dort zog er auch seine Polizeiuniform und Schutzausrüstung an und nach der Arbeit wieder aus. Die dafür notwendige Zeit wollte er als Arbeitszeit vergütet haben. Da er dann in Uniform zur Arbeit fahre, müssten zudem auch die Wegezeit als Arbeitszeit angerechnet werden.

BAG entscheidet überwiegend zugusten des Arbeitgebers

Das BAG wies die Klage nun ab. Der Wachpolizist habe sich freiwillig selbst entschieden, die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Umkleide- und Aufbewahrungsmöglichkeiten nicht zu nutzen. Das Umkleiden zu Hause und auch die sogenannten Rüstzeiten für Schutzausrüstung und Waffe seien dann „keine zu vergütende Arbeitszeit“. Auch die Wegezeiten seien jedenfalls dann Privatsache, wenn wie hier am Arbeitsplatz die Möglichkeit zum Umziehen besteht.

Immerhin einen Teilerfolg erzielte der Kollege, der seine Dienstwaffe nach der Arbeit sicher verwahrt sehen will. Weil sich das dafür angebotene Waffenschließfach nicht direkt an seinem Arbeitsort befindet, muss das Land Berlin den Umweg als erforderliche Arbeitszeit vergüten.

Noch offen blieb die Frage der Wegezeiten, wenn am Dienstort keine Möglichkeit zum Umziehen besteht. Eine entsprechende Klage – ebenfalls eines Berliner Wachpolizisten – ist beim BAG noch anhängig (AZ: 5 AZR 659/19).

Bildnachweis: © Andrey Burmakin – Fotolia.com

Seminare

Als Referent biete ich Ihnen Seminare und Weiterbildungen zu arbeitsrechtlichen und speziellen Themengebieten an. Dabei sehe ich meine Aufgabe in einer kompetenten und optimal dargestellten Wissensvermittlung, um die praktische Anwendung durch Sie im Unternehmen zu ermöglichen. Mein Angebot ist individuell zugeschnitten auf Ihre Fragestellung, Ihr Anliegen und auf die Teilnehmer, so werden Fragestellungen und Inhalte aus Betriebsrats- und Arbeitnehmersicht andere sein als die für Führungskräfte.

Gerne reise ich für Inhouse-Schulungen zu Ihrem Unternehmen oder zu einem für Sie günstig gelegenen Seminarhotel. Nach dem Seminar stehe ich selbstverständlich auch für Beratungen vor Ort zur Verfügung.

Die Seminare dauern in der Regel zwei bis fünf Tage. Die genaue Dauer sowie Informationen zu den Kosten erhalten Sie auf Anfrage in einem individuell für Sie erstellten Angebot.