Arbeitsgericht Berlin sieht keine großen Fehler bei geplanter Wahl

Die Betriebsratswahl bei dem Berliner Fahrradlieferdienst Gorillas darf stattfinden. Wie das Arbeitsgericht Berlin mit Beschluss vom Mittwoch, 17.11.2021, entschied, hat das Start-up-Unternehmen keine „ganz erheblichen Fehler“ dargelegt, die zur Nichtigkeit der vom 22. bis 27.11.2021 geplanten Betriebsratswahl führen würden (AZ: 3 BVGa 10332/21).

Gorillas ist in mehreren europäischen Ländern aktiv, darunter vor allem auch Deutschland. Kunden können per Smartphone Essenslieferungen bestellen, die dann per Fahrrad ausgefahren werden. Das Unternehmen wirbt hierzu auf seiner Homepage mit dem Satz: „Geliefert innerhalb von 10 Minuten von einer oder einem unserer legendären Fahrer*Innen“.

Diese fühlten sich in Berlin aber nicht sehr legendär. Die Fahrradkuriere protestieren seit Monaten für eine Besserung ihrer Arbeitsbedingungen. Neben Blockaden von Lagerhäusern wurde auch mit wilden Streiks reagiert. Gorillas antwortete Medienberichten zufolge mit fristlosen Kündigungen.

Beschäftigte wollten schließlich einen Betriebsrat wählen, der sich für bessere Arbeitsbedingungen einsetzt. Gorillas wollte die vom 22. bis 27.11.2021 geplante Betriebsratswahl jedoch per einstweiliger Verfügung beim Arbeitsgericht Berlin stoppen und verwies auf Fehler bei der Durchführung der beabsichtigten Wahl.

Das Arbeitsgericht entschied, dass die Betriebsratswahl nicht abgebrochen werden muss. Der Erlass einer einstweiligen Verfügung zum Abbruch einer Betriebsratswahl sei nur ausnahmsweise möglich. Nur „ganz erhebliche Fehler“ könnten zur Nichtigkeit der Betriebsratswahl führen. Solche erheblichen Fehler habe der Arbeitgeber aber nicht dargetan.

Gorillas hatte vor Gericht etwa erfolglos angeführt, dass nach kürzlich durchgeführten Umstrukturierungen in der Firma der Wahlvorstand gar nicht für jene Beschäftigten zuständig sei, die den Betriebsrat wählen sollten.

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