Ein Arbeitgeber darf ohne Zustimmung des Betriebsrates Beschäftigte nicht einfach an einen zwölf Kilometer entfernten Betriebsteil versetzen. Auch wenn Vorgesetzter, die Eingliederung in die betriebliche Organisation und die Arbeit in derselben Stadt gleich bleiben, liegt mit dem neuen Einsatzort dennoch eine mitbestimmungspflichtige gravierende Änderung vor, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Nürnberg in einem kürzlich veröffentlichten Beschluss vom 10.05.2021 (AZ: 1 TaBV 3/21).

Konkret ging es um das Klinikum Nürnberg, welches im Norden und Süden der Stadt über zwei zwölf Kilometer voneinander entfernte Betriebsteile verfügt. Als im Klinikum Nord tätige Beschäftigte im Klinikum Süd eingesetzt werden sollten und umgekehrt, rügte der Gesamtbetriebsrat diese Neueinteilungen der Arbeit. Der Wechsel des Einsatzortes über einen Zeitraum von mehr als einem Monat sei nach dem Betriebsverfassungsgesetz mitbestimmungspflichtig. Es liege eine Änderung der Umstände vor, unter denen die Arbeit zu leisten sei.

Der Arbeitgeber erkannte keine Mitbestimmungspflicht. Die Beschäftigten seien trotz ihrer Umsetzung weiterhin in dieselbe betriebliche Organisation eingegliedert und hätten auch dieselben Vorgesetzten. Der Arbeitsort bleibe weiterhin Nürnberg.

Dennoch ist die Versetzung mitbestimmungspflichtig, entschied das LAG. Die Versetzungen seien damit aufzuheben. Nach dem Betriebsverfassungsgesetz sei die Zuweisungen eines „anderen Arbeitsbereichs“ mitbestimmungspflichtig. Mit dem Wechsel zum zwölf Kilometer entfernten Einsatzort liege ein „anderer Arbeitsbereich“ vor, auch wenn dieser sich in derselben Stadt befinde.

Für die Beschäftigten sei die Änderung durchaus gravierend, so die Nürnberger Richter. So seien die beiden Standorte mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterschiedlich gut erreichbar. Es könnten sich auch längere Arbeitswege ergeben. Die Mitbestimmungspflicht des Betriebsrates zu der Arbeitgebermaßnahme sei daher begründet.

Wegen grundsätzlicher Bedeutung hat das LAG die Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zugelassen.

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