Arbeitsgericht Berlin sieht Treue- und Loyalitätspflicht verletzt
Ein freigestelltes Personalratsmitglied darf seiner Arbeitgeberin nicht ohne hinreichende Belege vorwerfen, sie bekämpfe Mitbestimmung und demokratische Prozesse und födere einen damit einhergehenden Rechtsruck und den Aufstieg der AfD. Es handelt sich dann um eine ehrverletzende Kritik, die nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist, entschied das Arbeitsgericht Berlin in einem am Montag, 06.01.2025, veröffentlichten Urteil (AZ: 58 Ca 4568/24). Eine Abmahnung sei dann gerechtfertigt.
Im konkreten Fall ist der Kläger, ein Vorstandsmitglied der Verdi-Betriebsgruppe, bei der Freien Universität Berlin beschäftigt.
Er ist zudem freigestelltes Mitglied des Personalrats. Als Vorstandsmitglied der Betriebsgruppe veröffentlichte er Ende Januar 2024 auf deren Internetseite einen Aufruf zur Teilnahme an einem Aktionstag unter anderem gegen die AfD.
In dem Aufruf ließ sich das Personalratsmitglied auch über seine Arbeitgeberin aus. Sie halte sich nicht an Tarifverträge, gliedere Tätigkeiten unterer Lohngruppen mit einem hohen Anteil migrantischer Beschäftigter aus, bekämpfe die Mitbestimmung und demokratische Prozesse. Gewerkschaftliche Organisierung sei ihr ein Dorn im Auge. Damit fördere die Universität den Rechtsruck und den Aufstieg der AfD.
Die Arbeitgeberin sah in den Äußerungen eine Verletzung der Treue- und Loyalitätspflicht. Sie mahnte dem Arbeitnehmer daher im März 2024 ab.
Das Arbeitsgericht urteilte am 05.12.2024, dass die Abmahnung rechtmäßig war. Der Arbeitnehmer habe mit seinem Aufruf seine Nebenpflicht zur Rücksichtnahme im Arbeitsverhältnis verletzt. Es handele sich hier um eine Schmähkritik, die nicht mehr vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt sei. Für die erhobenen Vorwürfe habe der Kläger keine tatsächlichen Anhaltspunkte geben können. Dass die Universität Tätigkeiten unterer Lohngruppen an Fremdanbieter vergebe, sei nicht zu beanstanden. So sei die Fremdvergabe von Reinigungsarbeiten im Öffentlichen Dienst durchaus üblich.
Die Abmahnung sei auch nicht wegen der Werbung für die Teilnahme am Aktionstag erfolgt. Sie habe sich allein auf die Schmähkritik bezogen.
Eine Verletzung der im Grundgesetz verankerten Koalitionsfreiheit liege daher ebenfalls nicht vor.
Bildnachweis: © Trueffelpix – Fotolia.com
Gesunde Arbeitskultur JETZT
In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
Podcast Arbeitsrecht
In unserem Podcast Arbeitsrecht wollen mein Kollege Jürgen Sauerborn und ich unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.
Monatlicher Newsletter
In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.
Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…
Warum nicht mal Mediation probieren?
Vielleicht sollten es Streitparteien öfters mal mit Mediation versuchen. Ziel einer Mediation ist eine “win-win”-Lösung, bei der am Ende beide Streitparteien als Gewinner hervorgehen und eine eventuell langjährige Geschäftsbeziehung wertschätzend fortgesetzt werden kann.