Die brandenburgische Landtagsfraktion „Die Linke“ durfte den bildungspolitischen Referenten Peer Jürgens wegen einer einjährigen Bewährungsstrafe kündigen. Der wegen der rechtskräftigen Verurteilung in der Öffentlichkeit entstandene Vertrauensverlust führe dazu, dass Jürgens die politischen Auffassungen der Fraktion nach außen nicht mehr glaubwürdig vertreten kann, urteilte am Dienstag, 19.02.2019, das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg (AZ: 7 Sa 2068/18). Er könne daher seine arbeitsvertraglichen Pflichten nicht mehr erfüllen, so die Berliner Richter.

Stein des Anstoßes waren falsche Wohnsitzmeldungen des früheren Landtagsabgeordneten gegenüber dem brandenburgischen Landtag. Auf diese Weise hatte Jürgens zwischen 2004 und 2014 rund 87.000,00 € an staatlichen Zuschüssen erhalten. Das Landgericht Potsdam hatte ihn deshalb wegen Betruges zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt.

Als noch die Ermittlungen gegen Jürgens liefen, hatte die Landtagsfraktion „Die Linke“ ihn als bildungspolitischen Referenten eingestellt. Das Strafverfahren war aber noch nicht abgeschlossen. Mit der rechtskräftigen Verurteilung des Landgerichts erhielt Jürgens dann die fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigung.

Die ordentliche Kündigung sei aus „personenbedingten Gründen“ sozial gerechtfertigt, urteilte das LAG. Wegen des Vertrauensverlustes in der Öffentlichkeit könne Jürgens seine arbeitsvertraglichen Pflichten als Referent nicht mehr erfüllen. Allerdings sei die außerordentliche Kündigung unwirksam, da diese nicht innerhalb der gesetzlichen Frist erklärt worden war.

 

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