OVG in Lüneburg bestätigt Entlassung wegen Attest-Betrugs

Die Lehrerin und Mutter des Models Nathalie Volk wird aus dem Beamtenverhältnis entlassen, weil sie für eine Dschungelcamp-Reise nach Australien Arbeitsunfähigkeit vorgetäuscht hatte. Das hat am Dienstag, 10.10.2019, das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg entschieden (AZ: 3 LD 3/19).

Nathalie Volk hatte bei der ProSieben-Castingshow „Germany’s Next Topmodel“ 2014 immerhin einen vierten Platz ergattert. Für RTL war sie damit ein „Star“, und sie nahm 2016 an der RTL-Fernsehshow „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ teil. Bei den schweren Prüfungen im „Dschungelcamp“ wollte die Mutter ihre gerade 19 Jahre alt gewordene Tochter nicht alleinlassen. Den Antrag der Mutter auf Sonderurlaub vom 11. bis 27.01.2016 lehnte die Landesschulbehörde allerdings ab.

Daraufhin reichte die Lehrerin im Anschluss an die Weihnachtsferien eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für die Zeit vom 07. bis 29.01.2016 ein. Statt das Bett zu hüten, reiste die Lehrerin nach Australien. Schon fast mit ein „Star“, richtete sie von dort zusammen mit ihrer Tochter eine Videobotschaft um den halben Erdball nach Deutschland.

Diese erreichte auch die Landesschulbehörde, die sich allerdings als schlechter Fan erwies. Stattdessen leitete sie ein Disziplinarverfahren ein. Die Studienrätin habe Krankheit nur vorgetäuscht und sei daher unentschuldigt ihrer Arbeit ferngeblieben. Dies habe sie dann sogar auch noch „öffentlichkeitswirksam“ kundgetan.

Im Januar 2017 enthob die Behörde die Lehrerin vorläufig ihres Dienstes und ordnete die Einbehaltung der Hälfte ihrer Dienstbezüge an. Dies hatte das OVG Lüneburg bereits am 09.02.2018 gebilligt (AZ: 10 B 2/17). Ein Monat später verurteilte das Landgericht Lüneburg die Lehrerin wegen des Gebrauchs eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses zu einer Geldstrafe von 5.400,00 €.

Auf Antrag des Landes verhängte daraufhin das Verwaltungsgericht Lüneburg die „disziplinarische Höchstmaßnahme“, die „Entfernung aus dem Beamtenverhältnis“. Dies hat nun der für das Disziplinarrecht der niedersächsischen Landesbeamten zuständige 3. Senat des OLG Lüneburg bestätigt.

Zur Begründung erklärte er, die Lehrerin habe „ein sehr schwerwiegendes Dienstvergehen begangen“. Sie sei ihrem Dienst „schuldhaft ferngeblieben“. Um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu erhalten, habe sie zwei Ärzten eine „depressive Erschöpfung“ nur vorgetäuscht. Dabei sei sie „planvoll und berechnend vorgegangen, um eine unrichtige mehrwöchige Krankschreibung zu erlangen und sodann ihre Tochter nach Australien begleiten zu können“. Unmittelbar vor der Vergabe der Halbjahreszeugnisse sei dies auch für das Kollegium besonders schwerwiegend gewesen.

Zulasten der Lehrerin wirke sich auch ihr Vertrag mit der Dschungelcamp-Produktionsfirma aus. Darin habe sie sich zur Mitwirkung an Fernsehinterviews verpflichtet, dafür habe die Produktionsfirma die Reise- und Hotelkosten bezahlt und auch eine „Entschädigungszahlung in vierstelliger Höhe“ geleistet.

Insgesamt sei dieses Verhalten geeignet gewesen, „den Dienstfrieden zu stören und dem öffentlichen Ansehen der Schule, der Lehrerschaft sowie dem gesamten öffentlichen Dienst erheblichen Schaden zuzufügen“ betonte das OVG. Auch im Nachhinein habe sie diesbezüglich keinerlei Einsicht gezeigt. Daher sei es „nicht gerechtfertigt, von der disziplinarischen Höchstmaßnahme der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis abzusehen“.

Bildnachweis: © CoraMax – Fotolia.com

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