© eschwarzer - Fotolia.comArbeitnehmer haben keinen Dauer-Anspruch auf einen einmal gewährten kostenfreien Firmenparkplatz. Denn baut der Arbeitgeber den Parkplatz um und verlangt daraufhin ein Entgelt, müssen auch Beschäftigte für das “teure Gut” Parkraum zahlen, entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am Montag, 20.01.2014, bekanntgegebenen Urteil (AZ: 1 Sa 17/13). Eine sogenannte betriebliche Übung, bei dem Arbeitnehmer sich auf ihr Gewohnheitsrecht berufen, greife bei einem Um- oder Neubau des Parkplatzes nicht.

Damit muss ein Klinik-Beschäftigter für die Nutzung des Klinikparkplatzes künftig rund 12,00 € monatlich zahlen. Das in der Stadtmitte gelegene private Krankenhaus hatte jahrelang Mitarbeitern, Besuchern, Anwohnern und Patienten das kostenfreie Parken auf insgesamt 558 Stellplätzen ermöglicht.

Als die Klinik jedoch Parkplatz und Parkdeck umbaute und insgesamt 634 Parkplätze schuf, verlangte sie ab Januar 2012 für die neue und mit einer Schranke gesicherte Parkplatzanlage Geld. Danach müssen Arbeitnehmer des Krankenhauses 0,10 € pro Stunde, eine Tagespauschale von 0,70 € oder eine Monatskarte von ca. 12,00 € bezahlen. Von Besuchern, Patienten und Anwohnern werden 1,50 € pro Stunde verlangt.

Der Kläger wollte die Parkgebühr jedoch nicht bezahlen. Sein Arbeitgeber habe ihm seit Jahren kostenfreies Parken gestattet. Damit sei eine betriebliche Übung entstanden, so dass er auch künftig sich auf sein kostenfreies Parkrecht berufen könne. Die freiwilligen Leistungen des Arbeitgebers seien zu verpflichtenden Leistungen geworden.

Doch das LAG gab in seinem Urteil vom 13.01.2014 der Klinik recht. Arbeitnehmer könnten grundsätzlich nicht die Bereithaltung von Parkplätzen verlangen. Auch sei keine betriebliche Übung entstanden. Denn der Arbeitgeber habe das Parkentgelt nicht für ein bereits bestehendes Parkgelände verlangt, sondern dies erst nach einer aufwendigen Umgestaltung des Parkgeländes getan. Die bislang vorhandenen 558 Parkplätze seien vollständig weggefallen.

Der Parkraum im Innenstadtbereich sei zudem zu einem “teuren Gut” geworden. Mit der Schaffung neuer Parkplätze könnten die Beschäftigten nicht verlangen, dass der Arbeitgeber hierfür keine Gegenleistung bekommt.

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