Lachen und Zurufe im Gerichtssaal sind während einer Verhandlung nicht unbedingt lustig und können teuer werden. In einem am Donnerstag, 02.03.2017, bekanntgegebenen Beschluss bestätigte das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg ein Ordnungsgeld in Höhe von 150,00 € gegen eine Zeugin, die eine Verhandlung im Amtsgericht mit Lachen und Zurufen störte (AZ: 1 Ws 50/17).

Die Frau hatte in der Verhandlung zunächst selbst als Zeugin ausgesagt und war dann als Zuschauerin im Gerichtssaal geblieben. Als ein anderer Zeuge vernommen wurde, quittierte sie dessen Aussage mit Lachen und Zurufen wie „Das stimmt nicht!“.

Die vorsitzende Richterin ermahnte die Frau zweimal, Ruhe zu bewahren. Als dies nichts fruchtete, wurde gegen sie ein Ordnungsgeld in Höhe von 150,00 €, ersatzweise drei Tage Ordnungshaft, verhängt.

Zu Recht, wie das OLG in seinem Beschluss vom 09.02.2017 entschied. Gegen Zeugen, die sich einer „Ungebühr“ schuldig machen, könnten nach dem Gesetz sogar bis zu 1.000,00 € oder einer Woche Ordnungshaft verhängt werden. Als „Ungebühr“ sei dabei eine Störung des „Gerichtsfriedens“ und damit der Ehre und Würde des Gerichts zu verstehen. Eine Zeugenvernehmung habe schließlich durch das Gericht zu erfolgen „und nicht etwa durch Zurufe oder Unmutsbekundungen aus dem Zuschauerraum“, stellten die Oldenburger Richter klar.

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