Am 03.08.2022 haben wir den Podcast Arbeitsrecht gestartet.
Wir, das sind:
Thorsten Blaufelder ist Rechtanwalt (seit 2002) und Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 2007) und berät Arbeitgeber, Betriebs-/Personalräte sowie Schwerbehindertenvertretungen.
Darüber hinaus vermittelt er als Wirtschaftsmediator und Business Coach bei innerbetrieblichen Konflikten im Arbeitsalltag. Als Referent liegen seine Schwerpunkte bei den Themen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM), betrieblicher Arbeitsschutz und Konfliktmanagement.
Seit Juni 2021 ist er außerdem als zertifizierter Arbeitsfähigkeitscoach® tätig.
Jürgen Sauerborn ist Rechtsanwalt (seit 1999) sowie Fachanwalt für Arbeitsrecht (seit 2004) und Medizinrecht (seit 2006).
Als Inhaber der „Kanzlei für Arbeit, Gesundheit & Soziales“ berät und vertritt er Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in allen Fragen des Arbeitsrechts, des Schwerbehindertenrechts und des sonstigen Medizinischen Sozialrechts bundesweit.
Wir wollen unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.
Die Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht Jürgen Sauerborn und Thorsten Blaufelder befassen sich in dieser Folge von Podcast Arbeitsrecht mit der Entscheidung des Sächsischen Landesarbeitsgerichts vom 06.07.2023 (AZ: 4 Sa 73/23) zu einem Kündigungsfall. Die betroffene Klägerin arbeitet im Bereich Logistik eines Reparaturdienstleisters für digitale mobile Endgeräte. Das Unternehmen verfügt über ein Zeiterfassungssystem, bei dem Beginn und Ende der Arbeitszeit sowie Pausen mittels eines Transponders personenbezogen erfasst werden. Dieselben Transponder dienen auch als elektronischer Schlüssel für ein Drehkreuz, durch das die Beschäftigten den Betrieb betreten und wieder verlassen. Auch diese Daten wurden elektronisch erfasst. Auf einen anonymen Hinweis hin glich der Arbeitgeber die Daten der Klägerin am Arbeitszeiterfassungsgerät und am Drehkreuz ab und berechnete so einen angeblichen Arbeitszeitbetrug von knapp 30 Stunden innerhalb von drei Monaten. Daraufhin kündigte der Arbeitgeber die Arbeitnehmerin fristlos, hilfsweise ordentlich.
Die beiden Experten gehen insbesondere darauf ein, welche Folgen es für die gerichtliche Entscheidung hatte, dass die Datenerhebung des Arbeitgebers gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen und das Recht auf informelle Selbstbestimmung der Klägerin verletzt hat.
Gesunde Arbeitskultur JETZT
In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
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Übersicht meiner Artikel-Serien
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