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- Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz findet auf kirchliche Einrichtungen uneingeschränkt Anwendung
- Unterschlagen von Arbeitgebereigentum kann teuer werden
- Kenntnis der Schwerbehindertenvertretung zur Kündigung reicht nicht
- Anspruch auf Zwischenzeugnis wegen „beruflicher Neuorientierung“
- Vorschlagsrecht für eigenes Arbeitszeugnis wirksam und vollstreckbar
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Thorsten Blaufelder
Goethestraße 4
72175 Dornhan

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