Überwachung mit Kameras: Worauf Arbeitgeber achten müssen

Videoüberwachung kann helfen, Diebstähle zu verhindern und Sicherheit zu gewährleisten. Doch sie greift tief in die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten ein. Arbeitgeber in Dornhan und Baden-Württemberg sollten genau prüfen, wann Videoüberwachung zulässig ist – sonst drohen Bußgelder und Beweisverwertungsverbote.

Wann ist Videoüberwachung am Arbeitsplatz erlaubt?

Eine Videoüberwachung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen eingesetzt werden:

  • Berechtigtes Interesse: z.B. Schutz vor Diebstahl, Vandalismus oder Gefährdungen.
  • Verhältnismäßigkeit: Es dürfen keine milderen Mittel bestehen.
  • Transparenz: Die Beschäftigten müssen über die Überwachung informiert werden.
  • Zweckbindung: Die Aufnahmen dürfen nur für den festgelegten Zweck verwendet werden.
  • Keine Überwachung in sensiblen Bereichen: Pausenräume, Sanitärbereiche und Umkleiden sind tabu.
  • Beteiligung des Betriebsrats: Der Betriebsrat ist zwingend zu beteiligen.

Was sagen Gerichte zur Videoüberwachung?

Gerichte und Datenschutzbehörden fordern strikte Maßstäbe: Verdeckte Videoüberwachung ist nur in Ausnahmefällen bei einem konkreten Verdacht schwerer Pflichtverletzungen erlaubt. Offene Überwachung muss durch Schilder oder Hinweise kenntlich gemacht werden.

Was müssen Arbeitgeber vor der Installation beachten?

  1. Zweck und Umfang prüfen und dokumentieren.
  2. Alternativen prüfen: Reicht eine Zutrittskontrolle oder organisatorische Maßnahmen?
  3. Betriebsrat einbinden und Betriebsvereinbarung abschließen.
  4. Mitarbeiter transparent informieren.
  5. Technische Datenschutzmaßnahmen umsetzen.
  6. Speicherfristen festlegen und Daten regelmäßig löschen.

Erweiterte FAQ: Häufige Fragen zur Videoüberwachung

Darf der Arbeitgeber heimlich überwachen?
Nur in Ausnahmefällen bei einem konkreten Verdacht auf eine schwere Pflichtverletzung und wenn mildere Mittel nicht ausreichen.

Wie lange dürfen Videoaufnahmen gespeichert werden?
In der Regel wenige Tage, es sei denn, es liegt ein Vorfall vor, der eine längere Speicherung rechtfertigt.

Was droht bei Verstößen gegen Datenschutzregeln?
Hohe DSGVO-Bußgelder, Imageschäden und ein Beweisverwertungsverbot vor Gericht.

Müssen Mitarbeiter der Videoüberwachung zustimmen?
Eine Einwilligung ist nicht zwingend erforderlich, aber Transparenz ist Pflicht. Ohne Information ist die Überwachung unzulässig.

Ist die Überwachung von Pausenräumen oder Toiletten erlaubt?
Nein, diese Bereiche dürfen nicht überwacht werden.

Darf der Betriebsrat Videoaufnahmen einsehen?
Ja, wenn dies zur Wahrnehmung seiner Aufgaben erforderlich ist.

Kann Videoüberwachung zur Kontrolle der Arbeitsleistung genutzt werden?
Nur in engen Grenzen und nicht zur permanenten Leistungs- und Verhaltenskontrolle.

Fazit: Videoüberwachung rechtssicher einsetzen

Videoüberwachung kann für den Schutz von Eigentum und Sicherheit notwendig sein, erfordert aber eine sorgfältige rechtliche Prüfung. Arbeitgeber sollten transparent handeln, den Betriebsrat einbinden und sich rechtlich beraten lassen, um Bußgelder und Streitigkeiten zu vermeiden.


Benötigen Sie rechtliche Unterstützung zur Videoüberwachung in Ihrem Betrieb?
Kontaktieren Sie unsere Kanzlei in Dornhan für eine rechtssichere Gestaltung:
📧 mail@thorsten-blaufelder.de
🌐 www.thorsten-blaufelder.de

 

Kündigung Aufhebungsvertrag Blaufelder Dornhan

 

Gesunde Arbeitskultur JETZT

Gesunde Arbeitskultur Jetzt

In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.

 

Podcast Arbeitsrecht

In unserem Podcast Arbeitsrecht wollen mein Kollege Jürgen Sauerborn und ich unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.

 

Monatlicher Newsletter

Monatlicher Newsletter von Thorsten Blaufelder

In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.

Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…

Coaching Arbeitsicherheit Newsletter

 

Warum nicht mal Mediation probieren?

Vielleicht sollten es Streitparteien öfters mal mit Mediation versuchen. Ziel einer Mediation ist eine “win-win”-Lösung, bei der am Ende beide Streitparteien als Gewinner hervorgehen und eine eventuell langjährige Geschäftsbeziehung wertschätzend fortgesetzt werden kann.

Glas Konflikt Eskalationsstufen Mediation Blaufelder

🔎 Noch mehr Wissen rund um innerbetriebliche Wirtschaftsmediation und Betriebliches Eingliederungsmangement (BEM)?
In meiner Masterarbeit zeige ich auf, wie das Betriebliche Eingliederungsmanagement und Wirtschaftsmediation erfolgreich kombiniert werden können, um Konfliktmanagement und Gesundheitsförderung in Unternehmen zu verbinden.

👉 Masterarbeit kostenlos auf Zenodo lesen