Die Bundesagentur für Arbeit (BA) darf bei der Verhängung einer Sperrzeit auf das Arbeitslosengeld I keinen Unterschied zwischen verheirateten und nicht verheirateten Paaren machen. Kündigt eine ledige Arbeitslose, weil sie einen Umzug zu ihrem Lebensgefährten beabsichtigt, ihr Beschäftigungsverhältnis, gilt dies als „wichtiger Grund“, der die Verhängung einer Sperrzeit ausschließt, entschied das Landessozialgericht (LSG) Niedersachsen-Bremen in einem am Montag, 22.01.2018, veröffentlichten Urteil (AZ: L 7 AL 36/14). Die Celler Richter stellten sich damit gegen die bisherige Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) in Kassel und ließen daher die Revision zu.
Im konkreten Fall hatte die zunächst in Schleswig-Holstein lebende ledige Klägerin ihr Arbeitsverhältnis als Einzelhandelsverkäuferin gekündigt. Sie wollte zu ihrem Lebensgefährten ziehen, der im Landkreis Nienburg als Hausmeister und Gärtner arbeitet.
Als die Frau sich arbeitslos meldete, verhängte die BA wegen der Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses vom 01.12.2013 bis zum 22.02.2014 eine zwölfwöchige Sperrzeit auf das Arbeitslosengeld I. Die Gründung einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft mit dem Partner stelle keinen „wichtigen Grund“ für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar. Die Behörde verwies auf die Rechtsprechung des BSG. Danach liege ein wichtiger Grund beim erstmaligen Zusammenziehen nur vor, wenn ein Paar sich verlobt hat und bald heiraten will.
Umzug kein Grund für eine Sperrzeit
Doch das ist nicht mehr zeitgemäß, meinte das LSG in seinem Urteil vom 12.12.2017. Dass ein Umzug aus „wichtigem Grund“ eine Sperrzeit ausschließt, sei kein Privileg von Ehegatten, sondern gelte „uneingeschränkt für alle Arbeitslosen in ihrer aktuellen und spezifischen Lebenssituation“. Es seien „gewichtige Gründe“ denkbar, wie die finanzielle Situation, gesundheitliche Gründe, der Wohnungsmarkt oder Schwangerschaft, „die unabhängig vom familiären Status einen Umzug zum Partner als vernünftig erscheinen lassen“.
In der Vergangenheit habe auch das BSG seine Rechtsprechung bereits mehrfach gelockert, betonte das LSG. So hatte es 2007 einen Umzug wegen einer „nichtehelichen Erziehungsgemeinschaft“ als wichtigen Grund anerkannt, weil das Zusammenleben beider Eltern mit dem Kind dem Kindeswohl diene (Urteil vom 17.10.2007, AZ: B 11a/7a AL 52/06 R).
Nach Einschätzung des LSG Celle könnte der neue Fall Anlass zu einer weiteren Lockerung und Modernisierung geben. Es bestehe hier kein öffentliches Interesse, die Kündigung des Arbeitsverhältnisses der Klägerin „als versicherungswidriges Verhalten zu sanktionieren“. Die Partnerschaft der Frau sei erkennbar durch Kontinuität, Verantwortung und Fürsorge geprägt. Die Verhängung der Sperrzeit sei daher zu Unrecht erfolgt.
Warten wir nun ab, wie das BSG entscheiden wird…
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Immer wieder lustig, diese Urteile und die Leute.
Man könnte auch einfach erst umziehen, wenn man einen neuen Job im neuen Ort hat.
Völliger Humbug „Anonymous“ dieses Urteil ist sehr wegweisend und hilft mir unter anderem auch von meinem jetzigen Wohnort in Ostwestfalen nach Niedersachsen zu ziehen. Ich war in Lohn und Brot und übernehme im Januar die Elternzeit. Das Schwachsinnige daran ist einfach die Tatsache man darf kündigen, aber anscheinend keinen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
Es ist toll, dass Menschen in Bezug von ALG2 nicht an ihren Festgenagelt sind und dadurch ein Stück Freiheit erlangen.
Daher könnte man auch einfach vorher nachdenken und danach einen Kommentar absetzen.
Blödsinn. Ich stecke auch grad in der Situation dass ich aufgrund der Vollzeit und 600 km Entfernung zum neuen Wohnort gar nicht in der Lage bin mich von hier aus zu bewerben. Dachte eigentlich der freie Tag in der Woche ist zum ausruhen und nicht für 12 std Fahrt für Bewerbung um am nächsten Tag wieder auf der arbeit anzutanzen. Aber Hauptsache Mund aufmachen aber die Situation nicht kennen. Und Urlaub ist ja dadurch, dass man gekündigt hat auch nur noch anteilig also pustekuchen.
Ich sehe das genau wie ihr.
Man kann sich zwar vorab bewerben aber Bewerbungsgespräche muss man auch führen und wie soll man das bewerkstelligen.
Ist ja nun nicht so dass man zum partner zieht, um nicht arbeiten zu gehen.
Mir geht es nämlich ähnlich und ich weiß nicht, wie ich es anstellen soll ohne selbst zu kündigen
Mir geht es zur Zeit genauso genau 600 km von meinem jetzigen Wohnort entfernt ich suche schon seit einem halben Jahr jedoch ist das schwierig wenn man nicht vor Ort ist
Hallo Anonymous, etwas schwierig wenn der neue Wohnort 500 km weit weg wohnt sich erst eine Stelle zu suchen und dann umzuziehen.
Ist wesentlich einfacher wenn man vor Ort ist.
Ich denke auch, dass individuelle Gründe für den Umzug sprechen können. Ich möchte mich in jedem Fall vor meiner Kündigung beraten lassen. In Karlsruhe werde ich wahrscheinlich direkt einen neuen Job finden, aber ich brauche einen Monat oder zwei Pause.
Hey ich habe da mal eine frage
Meine neue Lebensgefährtin möchte zu mir ziehen sie Arbeitete in einer Behindertenwerkstatt
und verdient dort etwas an 200 Euro für mich wäre es nur ein zu verdienst .
sie bekommt ihre Miete und so trotz allem vom Amt bezahlt müssen wir jetzt irgendwas beachten so das sie keine sperre bekommt da wir beim Amt erstmal das Jahr auf Probe beantragen wollen da ich Vollzeit Arbeiten gehe und sie sich auch neue Arbeit suchen möchte .
Aber dieses ist vor Ort immer leichter gerade für meine Lebensgefährtin. Bitte helft mir das wir nix falsches machen
Meine Partnerin und ich sind auch von diesem Umstand betroffen. Uns trennten ca. 700 km. Sie arbeitet in einem handwerklichen Beruf, in dem Vorstellungsgespräche online selbst in 2023 unüblich sind und ungern geführt werden, weshalb sie trotz Bemühung vorab keine Stelle bekommen hat. Wir haben uns informiert und das Arbeitsamt in meiner und ihrer Stadt gab grünes Licht für ihre Kündigung ohne Sperrzeit zwecks des Zusammenzugs. Letztendlich bekam sie doch eine Sperrzeit, trotz allen erfüllten Auflagen (pünktlich melden, Termine einhalten usw..) von 12 Monaten weil scheinbar diese Entscheidung zu Bewilligung von ALG1 einer absoluten Willkür der einzelnen Sachbearbeiter unterliegt. Wiederspruch brachte nichts, jetzt gehts in die nächste Instanz und endet vor Gericht, wenn es sein muss. Ich finde keine Worte für meinen Unmut darüber, wie dieser Verein es nicht schafft einheitlich geltende Infos zu übermitteln und wie man für diese wichtige Lebensentscheidung in den Hintern getreten und bestraft wird. Jahrzehnt lang Steuerzahler, 0 Unterstützung, nur Steine im Weg.
Ohja, das klingt gar nicht gut. Ich drücke die Daumen, dass es bei Gericht gut läuft! Viel Erfolg!