Verwaltungsgericht Düsseldorf: Kommissaranwärterin ist Job los

Auf einer privaten Mottoparty sollte eine Kommissaranwärterin keine echte Polizei-Dienstkleidung tragen und dort an einer gespielten Festnahme eines vermeintlichen Drogendealers mitwirken. Dies stellt ein außerdienstliches Fehlverhalten dar, welches „das Vertrauen der Bevölkerung in der Polizei deutlich und nachhaltig schädigt“ und die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf rechtfertigt, entschied das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom Dienstag, 02.09.2025 (AZ: 2 L 2837/25).

Anlass des Rechtsstreits war eine private Mottoparty, auf der die Antragstellerin, eine Kommissaranwärterin, einen als Drogendealer verkleideten Gast in gespielter Weise festgenommen hat. Die Frau trug auf der privaten Feier einen zur Dienstkleidung gehörenden Pullover und eine Schutzweste, jeweils mit der Aufschrift „Polizei“. Andere Gäste nahmen die Beamtin in ihrer Dienstkleidung Videos auf.

Das Polizeipräsidium verstand in dem Auftreten der Kommissaranwärterin keinen Spaß. Sie wurde aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf wegen Zweifeln an der charakterlichen beziehungsweise persönlichen Eignung entlassen.

Ihren Eilantrag gegen ihre Entlassung wies das Verwaltungsgericht zurück. Das Auftreten in der Dienstkleidung auf einer privaten Mottoparty und die gespielte Festnahme eines vermeintlichen Drogendealers stelle ein außerdienstliches Fehlverhalten dar, welches „das Vertrauen der Bevölkerung in die Polizei deutlich und nachhaltig schädigt, zumal es im Zeitalter sozialer Medien ohne weiteres über den Kreis der Gäste, die an der Feier teilgenommen haben, hinaus bekanntwerden kann“.

Gegen den Beschluss kann noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen eingelegt werden.

 

 

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