Thorsten Blaufelder
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„Wer heute einem Übel teilnahmslos zuschaut, kann schon morgen selbst Opfer des Übels werden.“

„Wer heute einem Übel teilnahmslos zuschaut, kann schon morgen selbst Opfer des Übels werden.“

von | 6. Jul 2018 | Allgemein, Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht, Urteile und Gesetze

Im Betrieb dürfen Arbeitnehmer den Chef zwar kritisieren, aber damit nicht massiv den Betriebsfrieden stören....

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