Arbeitsgericht Köln: Nur Teilnahme an Potsdamer Treffen reicht nicht
Die CDU-Politikerin Simone Baum durfte von der Stadt Köln nicht wegen ihrer Teilnahme an einem Treffen mit Rechtsextremisten in Potsdam gekündigt werden. Denn die 64-Jährige, die in der Domstadt zentrale Ansprechpartnerin für das Beschwerdemanagement im Umwelt- und Verbraucherschutz ist, habe aufgrund ihrer konkreten Tätigkeit nur eine sogenannte einfache und keine gesteigerte politische Treuepflicht, urteilte am Mittwoch, 03.7.2024, das Arbeitsgericht Köln (AZ: 17 Ca 543/24).
Stein des Anstoßes war ein Treffen unter anderem von Rechtsextremisten, AfD-Bundes- und Landtagsabgeordneten, aber auch CDU-Politikern am 25.11.2023 in der Villa Adlon in Potsdam. Die Teilnehmenden diskutierten Pläne zur massenhaften Abschiebung von Asylbewerbern und anderen Ausländern sowie von „nicht assimilierten“ Deutschen. Als das Redaktionsnetzwerk Correctiv das Geheimtreffen aufdeckte und im Januar 2024 publik machte, hatte dies eine bundesweite Welle der Empörung zur Folge. An dem Treffen hatte auch die CDU-Politikerin und Vorsitzende der nordrhein-westfälischen Werteunion Baum teilgenommen.
Die Stadt Köln kündigte ihr wegen der Teilnahme am „Potsdamer Treffen“ fristlos. Tarifrechtlich war Baum ordentlich nicht mehr kündbar. Baum habe mit der Teilnahme an dem Treffen und den dort diskutierten „Remigrationsplänen“ gegen ihre Loyalitätspflicht verstoßen, so die Stadt.
Doch die fristlose Kündigung ist unwirksam, urteilte das Arbeitsgericht. Das Maß an Loyalität und Treue gegenüber dem öffentlichen Arbeitgeber hänge von der Stellung und dem Aufgabenkreis des betroffenen Arbeitnehmers ab. Danach schulde ein Arbeitnehmer nur ein solches Maß an politischer Loyalität, das zur funktionsgerechten Erfüllung seiner Tätigkeiten erforderlich sei.
Hier treffe Baum aufgrund ihrer Tätigkeit aber nur eine sogenannte einfache und keine gesteigerte Loyalitätspflicht. Eine Verletzung der einfachen Loyalitätspflicht liege erst bei einem Verhalten vor, welches in seinen konkreten Auswirkungen darauf gerichtet sei, verfassungsfeindliche Ziele „aktiv zu fördern oder zu verwirklichen“. Allein die Teilnahme am „Potsdamer Treffen“ könne nicht die Annahme begründen, dass sich die Klägerin in innerer Übereinstimmung mit dem Inhalt der Beiträge befunden habe. Es sei auch nicht belegt, dass Baum Wortbeiträge mit verfassungsfeindlichen Zielen getätigt habe.
Gegen das Urteil kann die Stadt Köln noch Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln einlegen.
Bildnachweis: © Stockfotos-MG – Fotolia.com
Gesunde Arbeitskultur JETZT
In puncto gesunder Arbeitskultur bin ich deutschlandweit, insbesondere in Baden-Württemberg tätig, vor allem aber in den Orten Dornhan, Rottweil, Horb am Neckar, Villingen-Schwenningen, Nagold, Oberndorf am Neckar, Altensteig, Sulz am Neckar, Schramberg, Dunningen, Eutingen im Gäu, Empfingen, Fluorn-Winzeln, Waldachtal, Starzach, Pfalzgrafenweiler, Balingen, Haigerloch, Bondorf, Mössingen, Trossingen.
Podcast Arbeitsrecht
In unserem Podcast Arbeitsrecht wollen mein Kollege Jürgen Sauerborn und ich unterhaltsam, kurzweilig und in leicht verständlicher Sprache über Wichtiges und Neues aus dem Arbeitsrecht und dem angrenzenden Sozialrecht informieren.
Monatlicher Newsletter
In meinem monatlich erscheinenden Newsletter berichte ich über Wissenswertes und Kurioses aus den Bereichen Arbeitsrecht, Mediation, Betriebliches Eingliederungsmangement, Coaching und aus meinem beruflichen Alltag.
Werden auch Sie Abonnent! Ganz unverbindlich und kostenlos…
Warum nicht mal Mediation probieren?
Vielleicht sollten es Streitparteien öfters mal mit Mediation versuchen. Ziel einer Mediation ist eine “win-win”-Lösung, bei der am Ende beide Streitparteien als Gewinner hervorgehen und eine eventuell langjährige Geschäftsbeziehung wertschätzend fortgesetzt werden kann.
Neueste Kommentare