Die Klinik-Trägerin des Hüttenhospitals in Dortmund, die BKK Hoesch, hatte dem Chefarzt der Geriatrie, Dr. Thomas Vömel, Ende Juli 2010 fristlos gekündigt. Dem Chefarzt wurde zur Last gelegt, in einem Gespräch angedeutet haben, auf Anweisung der Klinik-Leitung in der Vergangenheit Totenscheine manipuliert zu haben.

“Er werde nicht länger eine natürliche Todesursache bescheinigen, wenn sich bestimmte Abläufe in dem Krankenhaus nicht änderten”  soll Dr. Vömel gesagt haben.

Da nach der Einschätzung des Arbeitsgerichts Dortmund die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung höchst zweifelhaft sei, verständigten sich die Parteien am vergangenen Freitag auf einen Vergleich.

Der Vergleich sieht einerseits den Erhalt eines sehr guten Arbeitszeugnisses sowie die Zahlung einer Abfindung von 600.000 € vor. Darüber hinaus bleibe der Kläger bis zum 31.12.2011 unter Fortzahlung seiner Vegütung in Höhe von monatlich 22.000 € freigestellt. Diesen Anspruch verliere der Ex-Chefarzt auch dann nicht, falls er vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses eine neue Anstellung finden sollte.

Unterm Strich erhält der Ex-Chefarzt rund 1.000.000 € – ein Summe, für die eine alte Frau sehr, sehr lange stricken muss.

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