Tarifparteien dürfen keine Altersgrenze für Neueinstellungen vereinbaren. Mit einem am Dienstag, 16.08.2011, schriftlich veröffentlichten Beschluss verwarf das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt eine entsprechende Tarifklausel für Piloten der Lufthansa (AZ.: 7 ABR 98/09). Sie sei altersdiskriminierend und verletze ältere Bewerber in ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit.

Die Lufthansa beschäftigt überwiegend Piloten, die im eigenen Konzern ausgebildet wurden. Nach einer eigenen Prüfung werden aber auch einzelne Flugkapitäne anderer Fluggesellschaften übernommen. Laut Lufthansa-Tarif dürfen diese Bewerber allerdings noch keine 33 Jahre alt sein. Gestützt darauf hatte die Personalvertretung einer Einstellung widersprochen.

Wie nun das BAG mit Beschluss vom 08.12.2010 entschied, ist dieser Widerspruch unzulässig. Das BAG ließ offen, ob in einem Tarifvertrag überhaupt Einstellungsvoraussetzungen für nicht tariflich gebundene Arbeitnehmer festgelegt werden dürfen. Jedenfalls sei die tarifliche Einstellungs-Altersgrenze unwirksam. Als absolut feste Regel verletze sie „in unverhältnismäßiger Weise“ die im Grundgesetz verankerte Freiheit der Berufswahl älterer Arbeitsplatzbewerber. Zudem sei die Tarifregelung altersdiskriminierend und verstoße so gegen das Verfassungsgebot der Gleichbehandlung. Der Eingriff in die Grundrechte älterer Bewerbe wiege besonders schwer, weil die Tarifklausel nicht eine bestimmte Qualifikation verlange. „Ein Arbeitsplatzbewerber kann seine Fähigkeiten und Qualifikationen verbessern, sich aber nicht verjüngen“, heißt es in dem Erfurter Beschluss.

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in Luxemburg kann eine Altersgrenze für Einstellungen in besonderen Fällen allerdings gerechtfertigt sein. So billigte der EuGH mit Urteil vom 12.01.2010 die Einstellungsgrenze bei der hessischen Feuerwehr von 30 Jahren (AZ: C-229/08). Angesichts der besonders hohen körperlichen Anforderungen in diesem Beruf sei diese Altersgrenze notwendig, um die Einsatzbereitschaft der Feuerwehren zu gewährleisten. Über die obere Altersgrenze für Lufthansa-Piloten von 65 Jahren ist ein Verfahren bei EuGH noch anhängig (AZ: C-447/09).

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