Ein Polizist, der eine Journalistin exklusiv über einen Haftbefehl informiert und die Verhaftung dann vor der Reporterin und deren Fotografen inszeniert, begeht Geheimnisverrat. Mit einer am Dienstag, 23.08.2011, schriftlich veröffentlichen Entscheidung verurteilte daher das Amtsgericht Mannheim einen Polizisten wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 80,00 €, insgesamt 7.200,00 € (AZ: 26 Ds 809 Js 3356/10).

Der Polizist war früher bei einem Tierschutzverein aktiv und hatte so eine Reporterin der Bild-Zeitung kennengelernt. Später telefonierten beide werktäglich miteinander. Ob und in welcher Form auch eine private Beziehung bestand, konnte das Amtsgericht nicht klären. Nach einem Tötungsdelikt hatte der Polizist die Redaktion besucht, sich auf den Schreibtisch der Journalistin gesetzt und mit den Worten „Du hast ja mehr Bilder als wir“ mehrere Personen auf den Fotos identifiziert.

Nach den weiteren Feststellungen des Amtsgerichts hatte die Journalistin den Polizisten in der Redaktion als „ihren Bullen“ bezeichnet. Mehrfach rief sie ihn auch im Auftrag von Kollegen an, um Polizeiinformationen zu bekommen.

Im September 2009 wurde der Polizist beauftragt, sich über den Aufenthalt einer Direktkandidatin für den Bundestag auf dem Laufenden zu halten. Gegen sie war wegen Betrugs ergangener Strafbefehl über 900,00 € ergangen, der nun vollstreckt werden sollte. Auch hierüber informierte der Beamte die Journalistin und vereinbarte mit ihr einen Plan für die anstehende Festnahme. Diese inszenierte er dann vor der Reporterin, ein Fotograf der Bild-Zeitung machte zahlreiche Fotos.

Mit seinem am 16.05.2011 verkündeten und jetzt veröffentlichten Urteil wertete das Amtsgericht Mannheim dies als „Verletzung des Dienstgeheimnisses“. Die verhängte Geldstrafe von 90 Tagessätzen entspricht einer Strafe von drei Netto-Monatsgehältern des Polizisten von jeweils 2.400,00 €.

Nach dem Mannheimer Urteil gilt eine behördeninterne Tatsache so lange als Dienstgeheimnis, wie sie nur einer begrenzten Zahl von Amtsträgern bekannt ist. Erst wenn die Behörde eine Pressemitteilung oder eine andere öffentliche Information herausgebe, sei das Geheimnis kein Geheimnis mehr. Zu einer solchen Weitergabe von Informationen über den Strafbefehl gegen die Bundestagskandidatin sei der Polizist aber nicht befugt gewesen. Insbesondere die für Bild inszenierte Festnahme habe das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Polizei erschüttert.

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