Das „Kaloku-Kinderland“ im nordhessischen Rotenburg, nach eigenen früheren Angaben der „erste keltische Kindergarten Deutschlands“, bleibt geschlossen. Die entsprechende Verfügung des Hessischen Familienministeriums ist rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht (VG) Kassel in einem am Donnerstag, 25.08.2011, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag entschied (AZ: 5 K 484/10.KS).

Das Ministerium hatte dem Kaloku-Trägerverein 2008 eine Betriebserlaubnis erteilt. 2010 berichteten Eltern und Medien über merkwürdige Vorgänge: So sollen die Kinder bei angeblichen Problemen mit „besprochenem Salz“ behandelt, „ausgependelt“ oder mit einem virtuellen Staubsauger „entprogrammiert“ worden sein. Daraufhin widerrief das Ministerium seine Betriebserlaubnis.

Das VG Kassel wertete die Kaloku-Praktiken nun als „eine von hoffnungslosen Einschätzungen getragene Erziehung“. Diese stütze sich auf eine esoterische Mischung der alten Naturreligion Hawaiis mit psychologischen, religiösen und magischen Elementen. Die Methoden seien geeignet, „das Wohl der Kinder zu gefährden“.

Der Trägerverein sei auch nicht bereit gewesen, diese Gefahren für die Kinder abzuwenden, so die Überzeugung der Kasseler Richter. Die damalige Vorstandsvorsitzende sei zwar zurückgetreten, sei aber weiterhin Mitglied. Zudem sei der Kindergarten meist überbelegt gewesen und so der vom Land Hessen geforderte Personalschlüssel nicht eingehalten worden.

Mit seiner Klage war der Verein schon im Eilverfahren vor dem VG und auch dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof (VGH, Beschluss vom 14.09.2010, AZ: 10 B 1374/10) in Kassel gescheitert. Im Hauptverfahren ließ das VG die Berufung nicht zu, der Verein kann dagegen aber Beschwerde beim VGH einlegen.

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