Am 16.08.2011, also im “Sommer”, unternahm ich eine Reise Richtung Bodensee, um am Amtsgericht Tettnang einen Gerichtstermin wahrzunehmen.
In der Verhandlung wurde ordentlich gestritten. Die Richterin bemühte sich vergeblich um den Abschluss eines Vergleichs. Die Beteiligten wurden entlassen mit dem Hinweis, dass am 06.09.2011 eine Entscheidung verkündet werde.
Allerdings passierte gar nicht. Zahlreiche Versuche, mit der Geschäftsstelle oder der Zentrale telefonisch in Kontakt zu treten, schlugen fehl. Auf ein Erinnerungsschreiben vom 27.09.2011 erhielt ich zunächst keine Nachricht. Dann endlich…am 14.10.2011 traf Post vom Amtsgericht ein. Es wurde mitgeteilt, dass der Verkündigungstermin vom 06.09.2011 “aus dienstlichen Gründen” aufgehoben wurde. Neuer Verkündungstermin: 07.11.2011.
Doch auch am 07.11.2011 wurde keine Entscheidung verkündet. Vielmehr wurde am 15.11.2011 den Parteien mitgeteilt, dass der Verkündigungstermin wiederum aufgehoben und verschoben wurde. Neuer Verkündigungstermin: 14.12.2011.
Nunja, auch am 15.12.2011 musste die Dame auf der Geschäftsstelle auf telefonische Anfrage mitteilen, sie wüsste nichts davon, welche Entscheidung in dieser Sache nun ergangen sei. Der Vorgang liege nachwievor bei der Richterin. Diese Woche werde sich jedenfalls nicht mehr tun, insbesondere da man sich auf die “interne Veranstaltung” am 16.12.2011 vorbereiten müsse.
Ich hoffe, dass diese “interne Veranstaltung”, die heute stattfindet, nicht allzu ausschweifend wird. Sonst könnte das Amtsgericht Tettnang eventuell davon abgehalten werden, in der nächste Woche mitzuteilen, auf welchen neuen Termin die Verkündigung der Entscheidung verschoben wird. Vielleicht bin ich als Arbeitsrechtler einfach zu verwöhnt. Aber vier Monate nach einem Gerichtstermin interessiert mich das richterliche Ergebnis doch schon mal.
In diesem Sinne wünsche ich allen eine schöne Weihnachtszeit…
Gleiches System: AG Gotha. Besser: LG Heilbronn (Urteil 13.4., Vollstreckung nach Dienstaufsichtsbeschwerde auf Basis einer abgekürzten Fassung, die am 18.11. erteilt wurde; Urteilsgründe: Bis heute Fehlanzeige).
Eindeutig ein Problem der “orentlichen” Gerichte…. 🙂
Muss wohl “ordentliche” Gerichtsbarkeit heißen. Herrje…