Die Kanzlei Hoenig berichtet heute in ihrem Blog von einer Strafverhandlung beim Amtsgericht Berlin. Der Richterin missfiel es, dass sich der Verteidiger das Recht herausgenommen hatte, den Anklagten, seinen Mandanten, zu duzen. So etwas gehöre sich nicht vor Gericht, meinte die Richterin.
Ich hoffe, dass die Auffassung der Berliner Amtsrichterin keine Schule macht. Sonst müsste ich mich bemühen, mein eigenes “ungehöriges” Verhalten zukünftig abzustellen. Es soll ja sogar auch vorkommen, dass sich die zerstrittenen Parteien in der mündlichen Verhandlung duzen. Bislang ist noch kein Richter auf die Idee gekommen, diesbezüglich einschreiten zu müssen – auch nicht solche “aus dem schwäbischen Dorf”.
Wenn sich eine Richterin zu einer solchen Äußerung hinreißen lässt, scheint das eigentliche Problem anderwo zu liegen. Wenn es der Einspruch gegen den Strafbefehl gewesen sein sollte, sollte man ihr empfehlen, sich versetzen zu lassen…
Schwachsinn!!
Mich hat einmal ein befreundeter Staatsanwalt gebeten, ihn in der Verhandlung nicht zu duzen – wäre mir auch nie eingefallen;
mich duzt ein Studienfreund (Richter) auch vor Gegnern – finde ich wegen der Gegenpartei nicht so gut;
mich aber mit meinem *Mandanten* zu duzen – wer zum Teufel soll mich daran hindern dürfen???!!!
Sehe ich genauso. Einen befreundeten Staatsanwalt oder Richter würde ich auch niemals duzen, aber beim eigenen Mandanten dürfte nun niemand – oder fast niemand – etwas dagegen haben.