Der Versuch, die Tarifverträge der „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP)“ mit einem Trick zu retten, ist vor dem Arbeitsgericht Berlin gescheitert. Mit einem am Dienstag, 10.01.2012, veröffentlichten Urteil wies das Arbeitsgericht eine entsprechende Feststellungsklage als unzulässig ab (AZ: 55 Ca 5022/11). Es handele sich letztlich um ein Scheingefecht.

Mit Beschluss vom 14.12.2010 hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt die CGZP-Satzung als unzulänglich verworfen, formal allerdings nur für das Jahr 2009 (AZ: 1 ABR 19/10). Die danach geschlossenen Tarifverträge sind daher unwirksam. Am 09.01.2012 (siehe hier) hatte das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg dies ausdrücklich auch auf die früheren Satzungen seit 2004 übertragen (AZ: 24 TaBV 1285/11).

Als Konsequenz können sich Leiharbeitnehmer, die nach CGZP-Tarifen bezahlt wurden, auf das gesetzliche sogenannte Equal-Pay-Gebot berufen. Danach haben Leiharbeitnehmer Anspruch auf den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft, sofern für die Leiharbeiter nicht ein eigenständiger Tarifvertrag gilt.

Um insbesondere rückwirkend entsprechende Ansprüche abzuwehren, hatte der „Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister“ (BAP) gegen die CGZP geklagt. Seine Vorgängerorganisation, der „Arbeitgeberverband Mittelständischer Personaldienstleister“ (AMP) hatte mehrere Tarifverträge mit der CGZP abgeschlossen. Mit seiner Klage begehrte nun der BAP die Feststellung, dass diese Tarifverträge gültig sind. Eine entsprechende gerichtliche Feststellung wäre auch für die an die Tarife gebundenen Leihfirmen und ihre Arbeitnehmer bindend gewesen.

Mit Urteil vom 28.11.2011 verwarf das Arbeitsgericht Berlin die Klage nun jedoch als unzulässig. Da sich BAP und CGZP einig seien, dass die Tarife gültig sein sollen, sei die Klage nur ein Scheingefecht. Für rechtliche Gutachten seien die Gerichte aber nicht zuständig.

Die CGZP wurde 2002 gegründet, um branchenübergreifend Tarifverträge für Leiharbeitnehmer abzuschließen. Mitglieder sind mehrere nach eigenem Verständnis christliche Einzelgewerkschaften des Christlichen Gewerkschaftsbunds. Nach den von der CGZP abgeschlossenen Tarifverträgen waren nach Schätzung der DGB-Gewerkschaft Verdi 280.000 Leiharbeiter beschäftigt. In dem langjährigen Streit um die CGZP-Tarifverträge bleibt weiter umstritten, ob sich Leihfirmen auf Vertrauensschutz berufen können und wann gegebenenfalls die Verjährung rückwirkender Lohnforderungen einsetzt.

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