Ein Bankangestellter, der sich von einem Kunden der Bank private Bauleistungen bezahlen lässt, verliert seinen Job. Eine entsprechende Kündigung hat am Freitag, 03.02.2012, das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf bestätigt (AZ: 6 Sa 1081/11).

Der Kläger war seit 1986 bei seiner Bank beschäftigt, zuletzt als Direktor und Vertriebsleiter. 2010 wurde er wegen des Vorwurfs entlassen, er habe sich von einem Geschäftspartner der Bank unberechtigt Vorteile gewähren lassen. Konkret ging es um den Bau einer Terrasse nebst Beleuchtung.

Anders als das Arbeitsgericht Düsseldorf sah das LAG den Vorwurf als erwiesen an. Der Handwerker, der den Banker geschützt hatte, habe bewusst gelogen. „Die Schmiergeldzahlung berechtigte die Beklagte zur fristlosen Kündigung“, urteilte das LAG.

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