Schwerhörige müssen sich von ihrer gesetzlichen Krankenkasse nicht immer mit Standard-Hörgeräten abspeisen lassen. Denn sind sie auf ein hochwertiges Hörgerät zum Ausgleich ihres Hörverlustes angewiesen, muss die Krankenkasse die Versorgung damit grundsätzlich sicherstellen, bekräftigte das Sozialgericht Detmold in einem am Montag, 13.02.2012, bekanntgegebenen Urteil (AZ: S 5 KR 97/08). Es spiele dabei keine Rolle, wenn Krankenkassen und Akustiker sich auf niedrigere Festpreise für Standard-Geräte geeinigt haben.
Im Streitfall benötigte ein 45-jähriger Mann ein neues Hörgerät. Er war seit seiner Kindheit am rechten Ohr ertaubt, am linken Ohr lag eine an Taubheit grenzende Schwerhörigkeit vor. Von seinem Hörgeräte-Akustiker wurden ihm zwei Geräte zum Vertragspreis der Krankenkasse in Höhe von jeweils 648,40 € angeboten.
Doch im Test stellte der Versicherte fest, dass bei einer geräuschintensiven Umgebung ein richtiges Hören und damit eine Verständigung nicht möglich war. Einen besseren Ausgleich seiner Schwerhörigkeit konnte allein ein hochwertiges Hörgerät zum Preis von 1.820,00 € gewährleisten.
Die Krankenkasse lehnte die volle Kostenübernahme ab. Dem Versicherten stehe nur der Festpreis zu, den die Krankenkasse mit den Akustikern für Standard-Hörgeräte vereinbart habe. Mehrkosten müssten grundsätzlich vom Versicherten selbst getragen werden.
Das Sozialgericht entschied jedoch in seinem Urteil vom 05.10.2011, dass die individuellen Verhältnisse des Schwerhörigen und nicht die Festpreise Maßstab für die Kostenübernahme eines Hörgerätes sein müssen. Denn die Krankenkasse müsse Hilfsmittel gewähren, die den Hörverlust möglichst weitgehend ausgleichen. Gegebenenfalls hätte die Kasse mit Hilfe des Medizinischen Dienstes die geltend gemachte Versorgung überprüfen können.
Das Bundessozialgericht hatte am 17.12.2009 entschieden, dass Festbeträge für Hörgeräte zwar grundsätzlich zulässig seien (AZ: B 3 KR 20/08 R). Sie müssten aber so hoch sein, dass sie für einen wirklichen Behinderungsausgleich ausreichen.
Ähnlich wie nun das Sozialgericht Detmold hatte danach am 09.05.2011 auch das Sozialgericht Aachen einen „möglichst vollständigen Behinderungsausgleich“ gefordert (AZ: S 13 KR 233/10).
Der Gemeinsame Bundesausschuss hat nun die sog. Hilfsmittel-Richtlinie präzisiert. Die neue Richtlinie sieht vor, dass die Krankenkassen Hörhilfen ab dem 01.04.2012 nach dem aktuellen Stand der Medizintechnik anzubieten haben, um Hördefizite möglichst weitgehend auszugleichen. Es soll damit zu einem “vollständigen Gleichziehen mit dem letztlich unbegrenzten Möglichkeiten eines gesunden Menschen” kommen. Dies schließt mit ein, dass Sprache für Hörbehinderte auch bei Hintergrundgeräuschen und innerhalb größerer Personengruppen verständlich sein soll (§ 19 der Hilfsmittel-RL).
Allerdings versuchten die Krankenkassen bis zum März 2012, die vom BSG geforderte optimale Versorgung damit zu unterlaufen, dass sie von den Hörakustik-Leistungsträgern verlangten, digitale Hörgeräte mit Nebengeräusch-Unterdrückung zum Festpreis zu vermitteln, unabhängig davon, ob diese Festpreisgeräte beim Betroffenen zu dem vom BSG geforderten Ausgleich führen. Es ist zu hoffen, dass diese unselige Praxis nun ein Ende gefunden hat.
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Neil Amstrong sagte:
Ein kleiner Schritt für einen Menschen, ein großer Schritt für die Menschheit.
Ich bin selbst hochgradig schwerhörig und finde es toll.
Gruß Frank
Ich finde das auch toll und habe jetzt auch hoffung auf ein besseres Gerät.Ich bin auch schwerhörig und kämpfe schon seir jahrenum ein besseres hörgerät weil ich mit dem einfachen nicht zurecht komme.
Lg Ina
Schwerhörige haben sich ihre Schwerhörigkeit nicht ausgesucht. Hörgeräte sollen doch die Teilhabe am Leben wieder ermöglichen und dazu gehört auch die Ausübung des erlernten Berufes. Es war für mich 2009 diskriminierend, dass meine Krankenkasse die volle Kostenübernahme für Hörgeräte, die mir 90% Hörleistung wiedergebracht haben, trotz mehrerer Widersprüche abgelehnt hat. Die sog. Kassengeräte brachten es auf höchstens 70% Hörleistung.
Bei mir ist jetzt wieder eine vorzeitige Neuversorgung notwendig, weil sich meine Hörgeräte nicht mehr auf meine berufliche Situation als Verkäuferin im Beratungsverkauf einstellen lassen. Mit diesem Urteil ist allen Betroffenen geholfen.
Ich hoffe, dass das Urteil vielen Betroffenen hilft, zukünftig besser am Leben teilnehmen zu könnnen.
Ich finde es schlimm, dass es immer vor dem Gericht enden muss, damit die Kassen was bezahlen.
Ich bin seit Geburt an schwerhörig und benötige in meinem Job ein besseres Gerät. Nun kämpfe ich auch schon über einem Jahr und zanke mit der Kasse rum. Überall wird der schwarze Peter hingeschoben und die Krankenkassen lachen sich ins Fäustchen mit ihren ganzen Überschüssen.
Als junger Mensch, der noch viele Jahre einzahlen wird, sind die Bezahlung von Hörgeräten, damit er seinen Job gut machen kann, nicht zu viel verlangt!!
Ich kann Ihren Frust über die Kassen sehr gut nachvollziehen. Ärgerlich ist auch, dass sozialgerichtliche Verfahren sehr lange dauern. Selbst wenn man Recht bekommt, wartet man einige Jahre darauf.
@ steffi: sehr schön gesagt. Das ist die Wahrheit.
es ist doch grauenvoll, was die krankenkasse mit uns abliefert und uns so im regen stehen lässt..
toi toi toi für alle, dass wir ein unbeschwerteres leben bekommen und nicht so ausgeschlossen fühlen müssen!
Es freut mich, dass die Krankenkasse auch ein Premium-Hörgerät bezahlen muss. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass die Präqualifizierung für die Hörakustik wichtig ist, um sicherzustellen, dass die Krankenkasse das Hörgerät bezahlt. Können sie darüber vielleicht mehr erklären?
Ich bin schon lange nicht mehr im Bereich “medizinisches Sozialrecht” tätig. Mit dem Begriff “Präqualifizierung” kann ich leider nichts anfangen. Was hat es damit auf sich?