Am 02.07.2005 beantragte ein Zusammenschluss von Imkern die Errichtung einer Toilette für Imker und Besucher an seinem Bienenhaus. Die Baubehörde lehnte dieses Vorhaben jedoch ab. Am 03.08.2006 reichte der Imkerverein gegen die Ablehnung Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt ein.
Aber auch das Verwaltungsgericht Neustadt lehnte das Ansinnen des Vereins in seinem Urteil vom 16.11.2006 (AZ: 4 K 1291/06.NW) ab:
In den Entscheidungsgründen führten die Richter aus, dass eine Toilettenanlage für die Bienenhaltung nicht erforderlich sei.
Die Vereinsmitglieder seien auch nur wenige Stunden an einzelnen Wochentagen im Bienenhaus tätig. Hierfür sei eine Toilettenanlage ebenfalls nicht notwendig. Außerdem würde die Toilette die Belange des Naturschutzes beeinträchtigen. Das Bienenhaus liege in einem ökologisch sensiblen Waldsaumbiotop, das allein schon durch die notwendige Entleerung der Fäkaliengrube mittels größerer Fahrzeuge gestört werde.
Nun müssen sich wohl die Imker bei ihrer Vereinsarbeit die Verrichtung großer und kleiner “Geschäfte” verkneifen.
Weitere kuriose Rechtsstreitigkeiten finden Sie hier.
Tja, Kacke.
Genau so ist es 🙂
..noch ein Beitrag von der Imkerin. Das Urteil ist insofern nachvollziehbar, als Bienenhäuser tatsächlich am liebsten ganz weit draußen stehen und somit der Bau einer Toilettenanlage schon so eine Sache ist.. hinter meinen Bienenstöcken wohnen Hühner, Enten und anderes Fluggetier in einem Stall, und da habe ich mir schon Gedanken gemacht, ob der Stallgeruch nicht am Ende in die Bienenwohnungen hineinkriecht und dann noch der Honig ein Geschmäckle bekommt. Allerdings hier gibt es auch ein Urteil, dass dem nicht so ist, denn da hatte mal ein Imker geklagt gegen einen Kleintierhalter 🙂