Am 02.07.2005 beantragte ein Zusammenschluss von Imkern die Errichtung einer Toilette für Imker und Besucher an seinem Bienenhaus. Die Baubehörde lehnte dieses Vorhaben jedoch ab. Am 03.08.2006 reichte der Imkerverein gegen die Ablehnung Klage beim Verwaltungsgericht Neustadt ein.

Aber auch das Verwaltungsgericht Neustadt lehnte das Ansinnen des Vereins in seinem Urteil vom 16.11.2006 (AZ: 4 K 1291/06.NW) ab:

In den Entscheidungsgründen führten die Richter aus, dass eine Toilettenanlage für die Bienenhaltung nicht erforderlich sei.

Die Vereinsmitglieder seien auch nur wenige Stunden an einzelnen Wochentagen im Bienenhaus tätig. Hierfür sei eine Toilettenanlage ebenfalls nicht notwendig. Außerdem würde die Toilette die Belange des Naturschutzes beeinträchtigen. Das Bienenhaus liege in einem ökologisch sensiblen Waldsaumbiotop, das allein schon durch die notwendige Entleerung der Fäkaliengrube mittels größerer Fahrzeuge gestört werde.

Nun müssen sich wohl die Imker bei ihrer Vereinsarbeit die Verrichtung großer und kleiner “Geschäfte” verkneifen.

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