Manche Verkehrssünder sind mehr oder weniger kreativ, wenn es darum geht, sich vor einer Geldbuße zu drücken. Nicht selten kommt es vor, dass behauptet wird, die Bundesrepublik Deutschland sei nicht existent. In diesem Zusammenhang liest man auch oft von “kommissarischen Reichsregierungen”.
Eine Variante, die ich noch nicht kannte (Florian, vielen Dank für deinen Hinweis), wurde mir heute zugespielt.
So sieht sie aus:
Tja, ich bin kein Völkerrechtler. Auch mit OWi-Recht habe ich nicht viel am Hut. Dennoch schätze ich die Chancen eher gering ein, mit dieser “Begründung” davonzukommen. Falls ich mich irren sollte, soll sich derjenige bitte bei mir melden.
Weitere kuriose Rechtsstreitigkeiten gibt es hier.
Wenn die BRD nicht mehr existiert, wer ist dann für den “unweigerlichen Strafantrag” zuständig? Ob sich der Schreiber dies überlegt hat?
Wer zuständig ist? Ich werde mal bei der Kommissarischen Reichsregierung nachfragen 🙂
Die BRD gilt als aufgehoben, weil 1990 eine überflüssige Vorschrift (Art. 23 GG a.F.) gestrichen wurde. So, so. Und deshalb muss ich mein Knöllchen nicht zahlen…
Über etwaige Rechtsfolgen kann man sich unter
http://www.bella-ratzka.de/9-kmh-zu-schnell-und-dann-an-der-bundesrepublik-zweifeln-das-kann-dann-schonmal-den-fuhrerschein-kosten/
informieren. Auch wenn ich bezweifel, dass der Inhaber sich die Mühe gemacht hatte von einer nicht authorisierten Behörde ein Wisch names Führerschein sich zu besorgen….