Hartz-IV-Empfänger müssen ein Darlehen für ihre Mietkaution nicht von der Regelleistung abstottern. Selbst wenn sie eine entsprechende Erklärung unterschrieben haben, ist diese unwirksam, urteilte am Donnerstag, 22.03.2012, das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 4 AS 26/10 R).
Im Streitfall musste ein Hartz-IV-Empfänger aus dem Landkreis Plön (Schleswig-Holstein) eine Mietkaution zahlen, um in seine vom Jobcenter bewilligte Wohnung einziehen zu können. Auf Antrag gewährte das Jobcenter für die Kaution ein Darlehen. Um dies zu bekommen, musste der Arbeitslose freilich unterschreiben, dass er das Darlehen in Raten von seiner Regelleistung abstottert. Entsprechend zog das Jobcenter drei Monate lang jeweils 35,00 € von den Leistungen ab, danach noch sieben Monate lang 17,50 €.
Die Klage des Arbeitslosen hatte in allen Instanzen Erfolg. Die Mietkaution sei ein „unabweisbarer Bedarf“, den die Jobcenter nicht von der Regelleistung einbehalten dürfen, urteilte das BSG. Dabei diene die Hartz-IV-Regelleistung der Sicherung des Existenzminimums. Der im Streitfall erklärte Verzicht auf einen Teil des Existenzminimums umgehe geltendes Recht und sei daher unwirksam.
Allerdings: mit dem neuen, ab dem 01.04.2011 geltenden § 42a SGB II regelt der Gesetzgeber nun verbindlich die Rückzahlung von darlehensweise gewährten Mietsicherheiten. Aktuelle Fälle sind daher in einem anderen Licht zu betrachten. Es dürfte nunmehr weit schwieriger für Betroffene sein, sich gegen Verrechnungen erfolgreich zur Wehr zu setzen.
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Aber die Kaution stünde dann doch in seinem Eigentum, oder nicht? Wenn dem so ist, kann ich keine Kürzung erblicken.
Wenn sämtliche Abzüge erledigt sind, ist das Darlehen getilgt und der Hartz-IV-Empfänger kann bei Auszug gegenüber seinem Vermieter auf Auszahlung bestehen. Knackpunkt war aber die Frage, ob das Jobcenter die Tilgung des Darlehens einfach durch Abzug von der Regelleistung, die dem Existenzminimum dient, vornehmen durfte. Es genügt ja auch für das Jobcenter, sich den Rückzahlungsanspruch bezüglich der Kaution abtreten zu lassen, um bei Auszug selbst auf die Kaution zugreifen zu können.
Die Rechtswidrigkeit an sich war unter Juristen relativ unumstritten.
Was erstaunt, dass hier wieder ein Jobcenter sich bis in die höchste Gerichtsbarkeit auf Steuerzahlers Kosten durchklagt.
Wenn der Steuerzahler bloß wüsste, dass zigtausende, von Jobcentern verursachte, Klagen nur geführt werden, weil diese keine Verfahrenskosten bezahlen müssen…
Wäre doch nur gerecht und der Allgemeinheit Kosten ersparend, wenn man die verursachenden Geschäftsführer oder Teamleiter an den Kosten beteiligen würde.
Zigtausende Prozesse (s.o.) würden nicht geführt!
Urteilstext:
“Die vorgenommene Einbehaltung war rechtswidrig, weil ein Rechtsgrund hierfür zumindest in dem hier streitigen Zeitraum nicht vorhanden war…”
Nun ist seit 1. 4. durch die Gesetzesänderung eben ein Rechtsgrund vorhanden, also ist das Urteil praktisch wertlos???
Ich habe für meine alte Wohnung die Kaution beim Amt vor 3 Jahren fertig abgestottert.Bestehen da irgendwelche Ansprüche?Kann man das Bezahlte geld zurück verlangen?
Man könnte einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Dann würde der Fall im Nachhinein nochmal überprüft werden. Problem ist nur, dass früher der Anwendungsbereich der Vorschrift rückwirkend 4 Jahre waren. Jetzt sind es nur noch 1 Jahr. Da die Kaution schon länger abgestottert ist, sieht´s nach der neuen Gesetzeslage wohl eher schlecht aus.
Ich hab beim Amt per Email nachgefragt ob der Anspruch auf Rückzahlung für mein Darlehen verjährt ist, die haben mir die Zahlungserinnerung 1.sehr spät zukommen lassen und 2.immer ohne Auflistung
Auf meine Anfrage haben die nicht reagiert aber mir direkt eine Zahlungseingang mit Auflistung und Überweisungsschein zugeschickt
Kann ich da jetzt noch was machen
darf das neue gesetz ab 1.4 2011 auch auf verträge angewandt werden die davor abegschlossen wurden ?
Ich gehe davon aus, dass das neue Gesetz nur für Verträge ab dem 01.04.2011 gilt.
Das Urteil bezieht sich doch auf einen fall von 2008
und hat heute keine gültigkeit da es ja §24a SGB 2 gibt
so wurde es mir gesagt von Job Center
Ja, das ist richtig.
Hallo Ihr,
dies ist mein Urteil, habe schon am 04.03.2008 den Antrag gestellt und nun nach 4 Jahren endlich mein Recht durchgesetzt. Die Anerkenntnis umfasst auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten!
LG von der Ostsee
Frank
Ich denke, für den Tilgungseinbehalt fehlt es auch nach dem 01.04.11 an der Verfassungsmässigkeit!
Von meinen regelleistungen werden monatl. 30 € einbehalten (Wohnungsbezug am 01.09.2009)! ich habe einen Überprüfungsantrag gestellt und die schreiben mir zurück der Einbehalt ist rechtmäßig! Was soll ich nun tun! Wir haben ein Kind und ich bin noch in Elternzeit, ich brauche jeden Cent! Kann mir jemand helfen?????
Das ist aber merkwürdig, weil die Neuregelung ja erst ab dem Jahre 2011 gilt.
Ich würde unter Hinweis auf das Urteil gegen den Bescheid Widerspruch einlegen und dann ggfs. klagen.
hallo…
ich habe bis zum 01.12.2011 meine mietkaution beim jobcenter abstottern MÜSSEN…wurde zum umzug aufgefordert,,,alles genehmigt… kaution aber nur als darlehen..nun findet sich zwar das wort darlehen bei kautionen, aber NICHT wann das darlehen fällig wird…auch nicht ein wort von ratenzahlung… nur bei DEN leistungen, die unabwendbar&als von den regelleistungen umfasster bedarf anerkannt sind….
kann ich nun, meines erachtens, die unberechtigten raten zurückfordern?
zudem wurde,statt die miete an den neuen vermieter zu zahlen, meine a´lte miete an den ehemaligen vermieter bezahlt (auszug zum 01.12.2010,ende mietvertrag 31.12.2010/ doppelzahlung miete nach aufforderung bis zum 01.12.2010 umzuziehen)…auch dafür mussste ich eine ratenzahlungsvereinbarung eingehen… beginnend dann 01.01.2012…was kann ich dafür, dass das jobcenter die miete falsch überweist….?nun zahle ich munter weiter…
eine unterschreitung dés existensminimums ist doch (laut bverg unzulässig (urteil 2010 bereits)…
mir wurden dadurch nun schon fast 1000 € meines erachtens nach rechtwidrig vorenthalten…ich muss rumknappsen an allen enden….
Wenn das Jobcenter aus eigenem Verschulden falsch überweist, dürfte das eigentlich keine negativen Folgen haben.
hm…hat es aber…denn mir werden 35 euro monatlich abgezogen, weil es als darlehen veranschlagt wurde…
kann ich mein geld zuruückfordern?
und : kann ich nach dem neuen urteil das darlehen (was ich mit 10% abstotterte) zurückfordern?
zahlung vom 01.12.2010 bis 01.12.2011…
vielen dank
hiermit meinte ich das o.g. mietkautionsdarlehen UND das darlehen für die falsch überwiesene miete….
dankeschön.
Guten Morgen!
Ich habe Widerspruch eingelegt und einen Überprüfungsantrag gestellt und nach Ablehnung und Widerspruch kam ein Brief worin steht, dass meinem Widerspruch im vollem Umfang entsprochen wird! Heist das nun, dass das Amt mir den bis heute monatl. abgezogenen Betrag (Vom Hartz4) zurück zahlen muss?
Vielen Dank für eine Antwort!!!!
Grüße aus Kiel
Zum einen gehe ich davon aus, dass es zukünftig bei Ihnen nicht mehr zu einem Abzug kommen dürfte. Zum anderen meine ich, dass das Amt den eingehaltenen Betrag an Sie ausbezahlen müsste. Genaueres kann ich aber mangels Vorliegen der notwendigen Unterlagen nicht sagen.
Ich darf Ihnen empfehlen, das Amt anzuschreiben und den Sachbearbeiter um Auskunft zu bitten, wann Sie mit der Rückzahlung rechnen können.
Hallo,
Ich habe am 1.3.2007 meine erste Wohnung von der Arge übernommen bekommen inklusive einer Kaution von 2250€ die mir als Darlehen gewährt wurde die ich bis Heute noch zurück zahle von meinen Lebensunterhalt.
Frage: kann ich verlangen das die Zahlung nun eingestellt wird bis ich nicht mehr abhängig von der Arge bin ? und kann man da Rückwirkend was bekommen ?
Mfg
Herian
Ich würde empfehlen, einen Überprüfungantrag nach § 44 SGB X zu stellen. Darin würde ich den Stop der Zahlungen verlangen und auch einen Rückforderungsanspruch stellen.
hallo,
ich bin im begriff umzuziehen. der neue mietvertrag wurde bereits vom jobcenter abgesegnet. nun soll ich morgen diese kautions-tilgungs-geschichte unterzeichnen.
soll ich das tun und dann einen widerspruch einlegen
oder
soll ich mich direkt weigern mit hinweis auf das urteil?
meine befürchtung ist, dass das jobcenter sich dann komplett weigert mir die kaution zu bezahlen und der neue vermieter mich deswegen nicht einziehen lässt.
welches ist der schlauere weg?
Hey ich rate dir dringenst unterschreibe den sogenannten darlehnsvertrag warte bis dein vermieter die kohle auf dem konto hat dann zu nem anwalt für sozialrecht lasse den dann machen meine erfahrung mit berliner job centern ist oskarverdächtig habe ne anwältin hänge derzeit mit 16 vorgängen beim sozialgericht berlin bin mit dem richter per du mitlerweile.ich bin anfangs recht locker gewesen aber mitlerweile gehe ich nur noch mit zeugen hin habe 28 strafanzeigen gegen div sog mitarbeiter gestellt
Rechtsbeugung im amt körperverletzung beleidigung usw diese truppe must du gnadenlos zur verantwortung ziehen denn die meisten denken das sie im rechtsfreien raum agieren koennen war hutemal wieder wegen kaution da auser dummen spruechen nichts gebracht hab sie halt auch angezeigt es gibt gesetze verwaltungsverordnungen usw du must dein recht einfach einfordern ohne angst vor klagen oder anderem werde zwar ab kommenden montag obdachlos da 3Monate. Nichts gegangen ist fuer mich steht fest ich werde bis strassburg beim europaeischen gerichtshof klagen den der umgang mit uns ist ein permanenter verstos gegen unsere verfassung zudem sind darlehnsverträge mit alg2 bezieher sittenwiedrig und somit macht sich der staat zum betrugs zuhälter
Ich bin umgezogen und muß noch meine Mietkaution bezahlen.
Wieviel Geld würde mir das Jobcenter im Monat abziehen?
Ich brauchte ein Dahrlehn von 700 Euro.
Ich denke, 10% des Regelbedarfs. Also so ca. 35 EUR monatlich
Soweit ich weiß, ist die Kaution der Wohnung, wenn ich das Darlehen beim Amt abgezahlt habe, mein Geld und das Amt kann es mir auch nicht anrechnen, sollte ich in ein Wohnung ziehen und da weniger Kaution zahlen bzw. wenn die Vermietung dann die Kaution zurück zahlt, darf das Amt mir dieses Geld nicht anrechnen, da ich das bei denen ja dann quasi abgezahlt habe.
Und ich sag mal die 35 € haben mir damals nicht weh getan und werden mir jetzt auch nicht weh tun, wenn ich die neue Kautionsübernahme beantrage.
Aber soweit ich weiß kann man auch verlangen, dies selber abzuzahlen und vereinbart dann mit der Regionaldirektion Bayern eine Ratenzahlung. So habe ich es jetzt nach einer Überzahlung des Amtes gemacht, weil das für mich übersichtlicher ist und ich werde versuchen das auch für die Kaution zu machen.
Hatte heut das Vergnügen mit dem Berliner SG.
Klage wurde abgewiesen da das Urteil des BSG vom März 2012 angeblich nur ein Härtefall war.
Auch das Berliner Urteil aus 2011 war natürlich auch ein Härtefall….definitiv wurde mir gesagt: versäumen sie ein Termin bei der Arge ( 10 % Sperre ) dann sind sie auch ein Härtefall. Thanx
Gut wär wahrscheinlich eine Gemeinschaftsklage beim Europäischen Gerichtshof denn gibst das Geld zurück wenn de Rentner bist
Meine Cousine hat am 01.06.2011 eine neue Wohnung bezogen. Die Klärung ob Sie da einziehen darf usw. wurde im April und/oder Mai 2011 mit dem Jobcenter geklärt. Sie unterschrieb, dass die Kaution, die das Jobcenter erstmal zahlt, später beim Auszug an das Jobcenter zurückgeht.
weil da diverse Urlaubsvertretungen dran waren, findet sich diese Vereinbarung jetzt nicht. Erst letzten Monat fällt dem Vermieter auf, dass er die Kaution nicht hat.
Meine Cousine bittet das Jobcenter, die Kaution zu zahlen, wie bereinbart. Jetzt kommt ein Brief, die Unterlagen (s.o.) sei nicht in der Akte – das Jobcenter würde die Kaution jetzt als Darlehen zahlen, was mit 65,- Euro MOnatlich zurückzuzahlen wäre. Meine Cousine ist alleinerziehend mit 4 Kindern. (bei Einzug 3).
Lohnt es sich dagegen vorzugehen?? Keine Ahnung ob wir die Unterlage noch findne werden…….
Bitte Hilfe – wir sind verzweifelt.
Hallo Frau Kauer,
nach der neuen Rechtslage darf das Jobcenter sich das Geld per Verrechnung zurückholen.
Es wäre daher wichtig, das Schreiben aus dem Jahr 2011 zu finden, in dem steht, dass das Jobcenter die Kaution erstmal voll zahlt. Aber so viel ich weiß, wendet das Jobcenter die Verrechnungsklausel auch auf Altfälle an, so dass es so oder so schlecht aussehen würde.
Kann niemand aus der Familie vielleicht für die Kaution bürgen? Manche Vermieter akzeptieren das.
MfG
Thorsten Blaufelder
Hallo,
mein Bruder hat folgendes Problem: er hatte beim Jobcenter ein Darlehen für die Mietkaution aufgenommen. Der Vermieter hat das Geld vom Jobcenter überwiesen bekommen. Nun ist mein Bruder seit einem 3/4 Jahr aus der Wohnung raus. Nach mehrmaliger Aufforderung, die Mietkaution zu erstatten, weigert sich der Vermieter diese an meinen Bruder zurückzuzahlen. Er verlangt nach einer Freigabebestätigung vom Jobcenter. Die wollen aber eine solche nicht ausstellen, weil mein Bruder der Darlehensnehmer mit mtl. Rückzahlung ist. Der Vermieter meint, dass er lt. seines Anwaltes diese Freigabe benötigt.
Wir wissen leider nicht, wie wir jetzt verfahren sollen und ob der Vermieter Recht hat!
Mein Bruder ist leider noch Harz IV-Empfänger und kann sich keinen Anwalt leisten.
Ich bitte dringend um Hilfe!!!
MfG, D.Jokiel
Hallo Frau Jokiel,
leider mache ich kein Mietrecht und weiß daher nicht, ob die Auffassung des Vermieters hinsichtlich der Freigabebestätigung richtig ist.
Ihr Bruder möge sich beim örtlich zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe holen und dann einen Fachanwalt für Mietrecht mit seinem Problem aufsuchen. Dann zahlt er für diese Beratung max. 10,00 €.
Freundliche Grüße
Thorsten Blaufelder
Rechtsanwalt
Guten Tag Herr Blaufelder,
gibt es denn aktuelle Entscheidungen zu der neuen Regelung? Die ARGE bietet eine Ratenzahlung i.H.v. mind. 25€ an. Der Regelsatz stellt jedoch den “Mindestsatz” dar, der ja auch nicht gepfändet werden darf und ein Existenzminimum darstellt. Wie schaut es mit dem Sozialstaatsprinzip aus? Macht es Sinn, der ARGE mitzuteilen (und auch zu belegen), dass es noch andere Verbindlichkeiten bestehen, sodass die Ratenzahlung momentan gar nicht möglich ist? Ohne Ablehnung würde man auch keinen Rechtsberatungsschein erhalten. Die ARGE droht, im Falle des Nichtanerkenntnisses der 25€ monatlich die 10% (38,50€, frage mich, woraus sich die Summe ergeben soll, da es mehr als 10% sind) sofort selbst einzubehalten. Außerdem liegt eine Abtretungserklärung bezüglich der Kaution vor.
Wie soll man da am besten weiterverfahren?
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen sehr im Voraus!
Guten Abend,
ob es schon eine neue Entscheidung gibt, kann ich leider nicht sagen, da ich im Bereich Sozialrecht auf das Schwerbehindertenrecht und das Recht der Erwerbsminderungsrente spezialisiert habe.
Ich denke, sie sollten einen Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen. Der müsste bei dieser Problematik auf dem Laufenden sein.
Einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe sollten Sie eigentlich auch bekommen. Ob es dann sinnvoll ist, dagegen vorzugehen, müsste meine Kollege nach erfolgter Beratung entscheiden.
Freundliche Grüße
Thorsten Blaufelder
Ich ziehe in eine kostengünstigere Wohnung.meine jetztige Wohnung liegt über dem Harzt4 Satz.Muss ich die Kaution jetzt zahlen,oder nicht??Kann man dem Amt auch vorschlagen,dass Sie die Kaution bei meinem Auszug bekommen??Ich bitte um Hilfe.Vielen Dank
Hallo,
wenn Sie kein Geld für die Kaution haben, dann übernimmt das Amt die Kosten dafür als Darlehen und zieht dafür monatlich vom Regelsatz etwas. Wenn dadurch das Kautionsdarlehen abgezahlt ist, gehört die Kaution wieder Ihnen und bei einem Auszug muss der Vermieter die Kaution an Sie zurückzahlen. Das Geld können Sie dann für die Kaution der neuen Wohnung verwenden.
Freundliche Grüße
Thorsten Blaufelder
Hallo,
habe ab 1.12.12 eine
Wohnung bekommen und von der Arge ein Darlehen für die Mietkaution erhalten, welches ich jetzt monatlich abbezahlen muss, habe einen Widerspruch geschrieben und heute eine Ablehnung auf den Widerspruch erhalten, weil er nicht begrüdet wurde. Mein Widerspruch:Der Widerspruch richtet sich insbesondere gegen die Höhe im Bescheid genannten Raten 38,20 Euro, denn die minimal festgesetzten Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts reichen nicht aus um zu Gewährleisten ein Darlehen in Raten abzubezahlen. Ich kann nur beim Ausziehen der Wohnung den gesamten Darlehen für die Kaution inklusive angelaufenen Zinsen von der WBG zurückzahlen.
was nun???
Danke im voraus
Hallo Frau Kondrat,
wenn Sie einen Widerspruchsbescheid bekommen haben, können Sie dagegen vor dem Sozialgericht klagen. Ich denke aber nicht, dass die Klage erfolgreich sein dürfte. Der Regelsatz beträgt aktuell 382 EUR monatlich. Das Jobcenter darf davon 10% als Tilgung für das Darlehen einbehalten, das sind die erwähnten 38,20 EUR. Dafür gehört die Kaution dann Ihnen, wenn das Darlehen durch den Einbehalt abgezahlt ist. Aber ich kann mir gut vorstellen, dass es schwierig ist, von noch weniger Geld zu leben.
Freundliche Grüße
Thorsten Blaufelder
Ich habe vor ca. 3 Wochen eine Kaution für eine Wohnung von Arge bereitgestellt bekommen, welche sich auf 900€ belief. Diese wird jetzt mit 100€ monatlich abgezahlt. Mir bleibt nach Abzug aller wichtigen Kosten. Miete, NK, Versicherung. fast nichts mehr zum Leben.
Wäre es möglich das die Kaution nocht abgezahlt wird sondern die Arge diese nach Auszug aus der Wohnung zurück erhält?
Hallo,
der Abzug darf nur 10% des Regelsatzes betragen. D. h., Ihnen müsste zumindest 90% des Regelsatzes zum Leben verbleiben, was sicherlich auch nicht gerade viel ist. 100 € ist m. E. viel zu viel.
Wenn die Verrechnung, also mit 10%, korrekt ist, wird sich die ARGE nicht auf Ihren Vorschlag einlassen. Vielmehr gehört die Kaution bei Auszug dann Ihnen.
MfG
Thorsten Blaufelder
Ich hätte auch eine Frage. Wir müssen umziehen wegen Schimmelbefall miete wird übers Job Center auch schon gekürtzt. Die jetzige wohnung ist auch zu klein da wir nächsten monat zuwachs bekommen. Jedenfalls haben wir nun endlich ein Haus gefunden, der Vermieter fordert eine kaltmiete Kaution, der Antrag beim Job Center für ein darlehen wurde abgelehnt da die miete inkl nebenkosten 22 € über den angemessenen Satz liegen und der Wohnraum auch größer ist als angemessen. Ist das rechtens? Wir die kaution ja nur als Darlehen und nicht als Zuschuss.
LG Sarah
Hallo Sarah,
da ich mich im Sozialrecht auf die Bereiche Schwerbehindertenrecht und Recht der Erwerbsminderungsrente spezialisiert habe, kann ich das nicht sicher beurteilen. Ich würde empfehlen, umgehend beim Amtsgericht einen Berechtungsschein für Beratungshilfe zu holen und umgehend eine Fachanwalt für Sozialrecht zu kontaktieren.
Freundliche Grüße
Thorsten Blaufelder
Hallo,
ich zahle seit dem 01.08.2012 10% meiner Regelleistungen, also 37,40€ mtl. an das Bezirksamt für eine Mietkaution zurück, die mir als Darlehen aufgenötigt wurde: ohne Unterschrift unter den Darlehensvertrag kein Geld für Mietkaution, keine Wohnungsanmietung. Wie ich Ihrer Mitteilung entnehme, kann ich das einstellen lassen und eventuell das zuvor bezahlte Geld zurück bekommen. Meine Fragen dazu: 1.Beantrage ich die Einstellung der Ratenkreditzahlungen aus Regelsatz formlos selbst? Und: Wenn ich ich die Einstellung der Ratenzahlungen für die Mietkaution beantrage, dies genehmigt wird, wie verbucht dann das JC die bereits geleistete Zahlung für die Mietkaution? Als einmalige Beihilfe? Auch das versuchen sie einem ja als Kredit aufzuschwatzen nach meinen Erfahrungen.
2. Muss ich für die bereits gezahlten Monatsraten einen separaten Antrag gemäß dem hier genannten Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGBX stellen?
Gibt es Formvordrucke bereits zu dieser Angelegenheit?
Hallo,
die Entscheidung über die ich berichtet habe, betraf einen sog. Altfall.
In meinem Artikel habe ich daher schon vor längerer Zeit folgende Ergänzung aufgenommen:
Allerdings: mit dem neuen, ab dem 01.04.2011 geltenden § 42a SGB II regelt der Gesetzgeber nun verbindlich die Rückzahlung von darlehensweise gewährten Mietsicherheiten. Aktuelle Fälle sind daher in einem anderen Licht zu betrachten. Es dürfte nunmehr weit schwieriger für Betroffene sein, sich gegen Verrechnungen erfolgreich zur Wehr zu setzen.
Ich denke daher, dass die 10% Einbehalt korrekt sein dürfte. Aber ich bin kein Fachanwalt für Sozialrecht, den Sie vorsorglich aufsuchen sollten.
MfG
Thorsten Blaufelder
hallo, ist es rechtens, dass bei einem darlehen auch jeweils 10 % vom regelbedarf meiner beiden kinder abgezogen werden?
Hallo,
leider bin ich nicht mehr fit in Materie ALG II. Aber mir kommt es seltsam vor, dass 10% bei den Kindern abgezogen werden.
Ich empfehle Ihnen, sich beim zuständigen Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe zu besorgen. Damit sollten Sie ein Fachanwalt für Sozialrecht aufsuchen und sich beraten lassen.
MfG
Thorsten Blaufelder
Sehr geehrter Herr Blaufelder,
ich habe eine Frage: Wie sieht es eigentlich bei Empfängern von Sozialleistungen mit dem Prozesskostenrisiko aus? Müssen im Falle eines verlorenen Rechtsstreits mit dem Jobcenter die Gerichtskosten und Anwaltskosten (d. Steuerzahler) der Gegenseite von dem Hilfbedürftigen getragen werden?
Guten Morgen,
bei einem Sozialgerichtsprozess entstehen keine Gerichtskosten.
Lässt sich z. B. ein ALG-II-Empfänger von einem Anwalt vertreten, dann wird dieser Anwalt Prozesskostenhilfe (PKH) beantragen. Die PKH wird bewilligt, wenn Aussichten auf Erfolg bestehen, dass der gewonnen werden kann. Wird PKH bewilligt, aber der Rechtsstreit im Ergebnis verloren, dann trägt der Staat über die PKH die Anwaltskosten des ALG-II-Empfängers. Wird die PKH abgelehnt, dann muss derjenige selbst die Kosten übernehmen. D. h., ein guter Anwalt sollte den Mandanten darüber informieren, wenn er meinst, dass keine Erfolgsaussichten bestehen.
MfG
Thorsten Blaufelder
Leider ist es wieder so das mal das Dahrlehen abstottern muss. Nach 2012 hat sich wieder viel verändert.
Letztendlich muss das Amt aber auch zusehen, wie sie wieder an ihr Geld kommen und da bleibt vermutlich nichts anderes übrig, als eine Verrechnung vorzunehmen. Hier stellt sich allerdings die Frage, wie hoch diese am Ende ist, denn die Menschen müssen schließlich auch noch von dem verbleibenden Geld leben können.
Was soll 8ch sagen werde aufgefordert die Heizkosten zu senken also andere Wohnung kurzfristig eine bekommen Miete gleich geblieben Arge sagt ich habe die Wohnung nicht Beantragt und will die Miet Kaution nicht Zahlen haben nicht Mal den Umzug Gezahlt fühle mich Verarscht .besorge mir bald eine Schrotflinte…… Gruß Thorsten
Eine Schrotflinte ist keine Lösung. Am besten wird es sein, sich von einem örtlichen Fachanwalt für Sozialrecht beraten zu lassen. Vorher bitte beim Amtsgericht einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe besorgen…
Hallo Herr Blaufelder. Ich habe folgendes Problem. Ich bin 2013 in meine 1.wohnung gezogen die Arge hat damals die Mietkaution bezahlt und ich musste sie in Raten monatlich abstottern. Irgendwas hatte dies komplett abbezahlt und bekam auch einen Brief das ich das bezahlt habe. Doch leider finde ich diesen nicht mehr. So nun bin ich vor einen Monat in eine andere wohnung gezogen und warte auf die Mietkaution. Habe heute bei der hausverwaltung amgerufen die meinten die brauchen was schrieftlich das ich das beim jobcenter abbezahlt hab.was kann ich tun
Ich würde einfach beim Jobcenter anrufen und darum bitten, die Bestätigung, die sich dort in der Akte befinden müsste, zu kopieren und Ihnen nochmals zu schicken.