Thomas Anders darf nicht mehr weiter über seine Ex-Ehefrau Nora Balling plaudern. Eine Verschwiegenheitsklausel im Scheidungsvertrag des früheren Modern Talking-Stars ist wirksam, wie am Freitag, 16.03.2012, das Landgericht Koblenz entschied (AZ: 13 O 4/11). Eine solche Klausel sei nicht als „knebelnd“ zu sehen und verstoße daher nicht gegen die „ethischen Grundlagen der Ehe“.

Das Paar Anders-Balling hatte sich nach 14-jähriger Ehe getrennt und vereinbart, sich nicht über Einzelheiten des Zusammenlebens, der Ehe und der Scheidung zu äußern, soweit diese nicht ohnehin schon öffentlich bekannt sind. In verschiedenen Fernsehshows sowie in seiner Autobiografie „100 Prozent Anders“ hatte sich Anders dennoch weidlich über seine Ex ausgelassen. So sei Nora Balling mit ihren teuren Einkäufen eine „Geldvernichtungsmaschine“ gewesen.

Solche Äußerungen über das Einkaufsverhalten oder sonstige alltägliche Begebenheiten seien nach der Verschwiegenheitsvereinbarung aber nicht zulässig, urteilte das Landgericht. Die Klausel begegne auch „keine Wirksamkeitsbedenken“. Anders habe auch nicht belegt, dass ihm angesichts der dort verankerten Vertragsstrafe bei Verstößen von 100.000,00  €  eine „Existenzgefährdung wegen Belanglosigkeiten“ drohe. Auch dass die ausgeplauderten Einzelheiten schon vorher allgemein bekannt gewesen seien, habe Popstar nicht nachweisen können.

Gegen das Urteil kann Anders Berufung zum Oberlandesgericht (OLG) Koblenz einlegen.

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