Es war ein zähes Ringen bis zum Schluss, aber die Finanzierung der Transfergesellschaft für die von Kündigung bedrohten Schlecker-Mitarbeiter ist gescheitert. Mit über 10000 Kündigungen – vor allem Frauen sind betroffen – wird gerechnet.
Nach Erhalt der Kündigungen bleibt den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Schlecker nur drei Wochen Zeit, um Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen.
Die Klageeinreichung kann schriftlich (per Post, Telefax, Einwurf) oder mündlich (zu Protokoll bei der Geschäftsstelle des Gerichts) erfolgen. Örtlich zuständig ist das Arbeitsgericht, in dessen Bezirk die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer arbeitet bzw. das Unternehmen seinen Sitz oder seine Niederlassung hat. Die Beschäftigen können die Klage selbst bei Gericht einreichen oder sich hierbei von einem Rechtsanwalt vertreten lassen. Der Rechtsanwalt benötigt i. d. R. das Kündigungsschreiben, den Arbeitsvertrag, die letzten drei Gehaltsabrechnungen sowie die Daten einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung.
Sind die Betroffenen aus finanziellen Gründen nicht in der Lage, einen Prozess zu führen, können sie Prozesskostenhilfe beantragen. Dieser Antrag ist bei dem Arbeitsgericht, bei dem auch der Arbeitsgerichtsprozess verhandelt wird, zu stellen. Beim Ausfüllen des PKH-Formulars unterstützt der Anwalt für gewöhnlich seine Mandanten.
Klingt nach 10.000 Mandaten … nur, ob man ihnen wirklich helfen kann …?
Im Einzelfall vielleicht schon…
Vielleicht sollten Sie noch darauf hinweisen, dass der eigene Anwalt auch im Obsiegensfall selbst bezahlt werden muss. Die betroffenen Arbeitnehmer/innen sollten sich deshalb nicht durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen, sondern durch die Gewerkschaft.
Das setzt aber voraus, dass man Gewerkschaftsmitglied ist.
Bei PKH ist § 12a ArbGG egal. Oder nicht?
Nicht unbedingt. Die PKH kann ohne Ratenzahlung oder mit Ratenzahlung bewilligt werden. Wird keine Ratenzahlung angeordnet, muss der Kläger zunächst nichts an die Staatskasse oder den Anwalt bezahlen. Wenn das Einkommen etwas höher liegt, werden Ratenzahlungen angeordnet. Damit muss der Kläger die Prozesskosten an die Staatskasse abstottern. Es kann aber auch sein, dass eine Ratenzahlung erst später angeordnet wird, wenn sich die Einkommensverhältnisse gebessert haben. Daher kann eine Rechtsschutzversicherung schon lohnenswert sein.