Patienten mit schmerzhaften Ansammlungen von Fett unter der Haut können nun doch noch auf Unterstützung der gesetzlichen Krankenversicherung hoffen. Mit einem am Montag, 30.04.2012, veröffentlichten Urteil verpflichtete das Sozialgericht (SG) Chemnitz eine Krankenkasse, das Absaugen des Fettes zu bezahlen (AZ: S 10 KR 189/10). Es widersprach damit einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Mainz.
Sogenannte Lipödeme entstehen durch eine ungleiche Verteilung des Fettgewebes unter der Haut, meist an den Beinen oder Armen. Die Fettansammlungen führen zu Schmerzen, Berührungsempfindlichkeit und einer Neigung zu Blutergüssen. Die gesetzlichen Krankenkassen setzen hiergegen bislang auf eine Entstauungstherapie (Lymphdrainagen) und gegebenenfalls auf eine Umstellung der Ernährung. Das operative Absaugen des Fetts (sogenannte Liposuktion) wird von den gesetzlichen Kassen dagegen bislang nicht bezahlt.
Grund ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen, der über die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung entscheidet, die Methode noch nicht empfohlen hat. Es handele sich daher rechtlich um eine sogenannte „neue Untersuchungs- und Behandlungsmethode“, die die Krankenkassen nur bei besonders schweren oder lebensbedrohlichen Krankheiten bezahlen müssen, urteilte bereits am 16.12.2008 das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel (AZ: B 1 KR 11/08 R). Das Sozialgericht (SG) Mainz hatte dies mit Urteil vom 23.04.2012 noch bekräftigt (AZ: S 14 KR 143/11).
Doch die vermeintlich „neue“ Methode ist nicht mehr neu, argumentierte das SG Chemnitz in seinem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 01.03.2012. Während sich die gesetzlichen Kassen rat- und hilflos gäben, werde die Methode privat bereits seit zehn Jahren erfolgreich angewendet. Dass sich der Gemeinsame Bundesausschuss trotzdem noch nicht mit der Methode beschäftigt habe, sei ein „Systemversagen“, das zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung führen könne. Da im konkreten Fall ein Gutachter die Methode empfohlen habe, habe die Patientin auch einen Anspruch darauf.
Wann das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel den Streit der Instanzgerichte klären kann, ist noch nicht absehbar. Im Chemnitzer Fall hat die Krankenkasse das Urteil akzeptiert, so dass dieser nicht zum BSG gelangen wird. Ein anderer Fall ist in Kassel ebenfalls noch nicht anhängig.
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Aua, aua, meine Wampe tut so weh.
Einfach mal die Fresse halten wenn man keine Ahnung hat
Google mal Lipödem
Gruss von einer davon betroffenen
(nur Zur info- keine Wampe,
BMI von 22
aber Hosengrösse 44…. !!!!)
Wie funktioniert das, gilt das nur für meidizinisch indizierte OPs oder..wenn jemand ohne gesundheitliche Not unters Messer geht, wer zahlt dann?
Ausgangspunkt muss schon eine medizinische Notwendigkeit sein.
@fernetpunker: Du solltest Dich erhlich schämen für so ein minderbemitteltes Kommentar. Solchen Menschen wünscht man auch fast eine chronisch schmerzhafte Krankheit an den Hals!!! Ich würde gerne sehen was du machst, wenn du vor Schmerzen weder laufen noch sitzen kannst! Ich kotze bei solchen Leuten wie dir!
fernetpunker, du solltest dich schämen. Dir wünsche ich sowas einmal nur einen Tag lang zu erleben. Diese unerträglichen Schmerzen die man hat – noch dazu die Blicke die man über sich ergehen lassen muss.
Die Liposuktion ist inzwischen tatsächlich keine “neue Behandlungsmethode” mehr! Die neuste Variante ist das Liposculpturing was Dr. Arco in Graz weiterentwickelt hat. Das ist noch effektiver! http://www.aesthetic-center-arco.at/leistungen/koerper/fettabsaugung/
Das mag alles so sein. Aber nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts besteht kaum Aussicht auf Kostenübernahme! Dies sollte von Betroffenen auf jeden Fall beachtet werden.
Sehr geehrter Herr Blaufelder,
richtig, wie Sie bereits erwähnten sind Kostenübernahmen durch Krankenkassen äußerst selten. Und Fettabsaugungen sollten ohnehin nur als letzte Möglichkeit angesehen werden, wenn andere nichtinvasive Methoden nicht greifen, das kann z.B. bei Lipödemen oder Fettverteilungsstörungen der Fall sein.
Auf dieser Seite (fast ganz unten) gibt es noch weitere Gerichtsrteile von 2015 (SG Dresden) und 2013, wo Patienten ebenfalls eine Kostenerstattung erhielten.
http://www.fettabsaugung.pro/liposuktion-kostenuebernahme-bezahlt-krankenkasse-fettabsaugung/
…vielen Dank für den den Hinweis auf andere Urteile.
MfG
Thorsten Blaufelder