Kann eine einarmige Hartz-IV-Empfängerin wegen einer Verletzung des noch verbliebenen Armes keine Bewerbungen schreiben, darf das Jobcenter deshalb nicht die Hartz-IV-Leistungen kürzen. Die Arbeitslose habe einen wichtigen Grund, dass sie die Bewerbungsauflagen des Jobcenters nicht eingehalten hat, entschied das Sozialgericht Karlsruhe in einem am Freitag, 15.06.2012, veröffentlichten Urteil (AZ: S 4 AS 2005/11).
Geklagt hatte eine 1959 geborene schwerbehinderte Frau, deren linker Unterarm fehlt. In ihrer Eingliederungsvereinbarung mit dem Jobcenter hatte sich die Hartz-IV-Bezieherin verpflichtet, zwei Bewerbungen pro Monat abzuschicken. Die Bewerbungsauflagen erfüllte die Frau mehrfach jedoch nicht, so dass die Behörde ihr das Arbeitslosengeld II gänzlich strich.
Sie habe keine Eigenbemühungen für einen neuen Job nachgewiesen, lautete die Begründung. Um ihren Lebensunterhalt zu sichern, könne sie Sachleistungen wie Lebensmittelgutscheine erhalten.
Während des Klageverfahrens führte die Arbeitslose an, dass sie aus gesundheitlichen Gründen keine Bewerbungen schreiben konnte. Sie habe sich einer Operation an ihrer verbliebenen rechten Hand unterziehen müssen. Als Folge leide sie unter Schmerzen und Empfindungsstörungen. Gutachter stellten zudem Gesundheitsschäden an der Wirbelsäule fest.
Das Sozialgericht stellte in seinem Urteil vom 24. Mai 2012 klar, dass die Hartz-IV-Bezieherin wegen ihrer Gesundheitsschäden einen wichtigen Grund gehabt habe, nicht die Bewerbungsauflage zu erfüllen. Wegen der Einarm- und Einhändigkeit der Klägerin seien die bestehenden Gesundheitsstörungen erschwerend zu berücksichtigen. Die Streichung des Arbeitslosengeldes II sei daher rechtswidrig.
Weitere interessante Urteile aus dem Bereich Sozialrecht finden Sie hier.
Vermutlich hätte die Betroffe – aus Sicht des Jobcenters – die Bewerbungen mit dem Mund oder per Fuß schreiben sollen… Manche Körperbehinderte sind ja zu solchen außergewöhnlichen Leistungen fähig. Vielleicht wäre es daher sinnvoll solche speziellen Maßnahmen von Behördenmitarbeitern gegenüber besonderen Schutzbedürftigen künftig auch als Versuchte Körperverletzung (Üble, unangemessene Behandlung) oder als Versuchte Nötigung unter den Schutz des Strafrechts zu stellen und bei Vollendung sogar einen Schmerzensgeldanspruch bewilligen. Wenn es für mißlungene Urlaubsreisen oder Beleidigungen eine Entschädigung gibt, sollte es für derartige Fälle erst recht gelten. Von alleine wird der angeblich vorhandene Gesunde Menschenverstand scheinbar nicht eingeschaltet.
Es ist unglaublich, dass eine eh schon körperlich behinderte Person bestraft wird, weil sie ihrer PFLICHT nicht nachkommt, obwohl es für jeden “geistig gesunden” Menschen offensichtlich sein müsste, dass sie es nicht kann.
Das JobCenter hätte oder hat wahrscheinlich damit argumentiert, dass es noch die Möglichkeit gegeben hätte, die Bewerbung von dritter Seite schreiben zu lassen (Nachbarn, Freunde…) oder man eine Sprachsoftware hätte verwenden können.
Ich kenne das aus meinen Dasein als arbeitslose Behinderte (70% GdB) zur Genüge, was in den Augen der Behörde nicht alles MÖGLICH ist.
Ich bin halb taub! Kein Grund für das JobCenter mich nicht für CallCenter Arbeit als zumutbar zu empfinden, immerhin hätte ich noch ein “gutes” Ohr und ich solle doch in meiner Bewerbung expezit nach “Backoffice” Arbeit fragen.
Ich bin kleinwüchsig! Kein Grund für das JobCenter mich nicht für Regalverräumungen in Supermärkten vorzuschlagen. Immerhin könnte ich ja die unteren Regalreihen befüllen.
Ich habe eine multiple geschädigte Wirbelsäule! Kein Grund für das JobCenter mir nicht Arbeitsgelegenheiten im Bereich der Müllbeseitigung vorzuschlagen, immerhin gäbe es ja Schubkarren und ich müsste den Müll nicht tragen.
Ja, ist wirklich erschreckend, in welchen Fällen Sanktionen ausgesprochen werden. Wenn sich jemand vor der Arbeit und damit vor dem Bewerben “drückt”, habe ich kein Verständnis. Aber das ist tatsächlich eine nicht hinnehmbare Diskrimierung von Behinderten.
“Es ist wirklich erschreckend ,schockierend und Demütigend,-
wenn das JOBCENTER sich ihrer FEHLER nochnicht einmal dessen bewusst sind!
Mir fällt hierzu nur das berühmte ZITAT ein:
“Denn sie wissen nicht,
was sie tun”
“Ich selbst mache momentan einen unglaublichen KAMPF mit dem JOBCENTER DORTMUND mit,
und kann leider aus eigener Erfahrung heraus sagen,
zu was was diese Schikane–Meister alles fähig sind!
Das was die eigentlich tun sollten,
die Leute beruflich zu fördern,
haben die bis heute noch nicht richtig verstanden!
Die fordern nur,
in meinen AUGEN noch tausendmal schlimmer als das FINANZAMToder ZOLLAMT(da diese FORDERUNGEN ja meist berechtigt sind)!”
Mich wundert eigentlich nichts mehr. So oder so ähnlich muss das vor 80 Jahren auch gewesen sein. Kadavergehorsam vorausgallopierend. Tja ich weiss, wieder dieser Nazivergleich. Kann mir einer sagen ob andere Völker auch so agieren?
Es gibt Jobcentermitarbeiter , die kann man nicht mehr als Mensch bezeichnen… wie können diese uberhaupt noch in den Spiegel schauen, denn Gewissen besitzen sie keines mehr..
Ich kann es einfach nicht verstehen, wie man solche Forderungen von einer derart körperlich behinderten Frau erwarten kann. Es gibt zwar Möglichkeiten sich Bewerbungen schreiben zu lassen, wie z.B. bei http://www.deinebewerbung.de/, dennoch muss man in der Lage sein, einen solchen Auftrag auch aufzugeben.