Politiker mit der Nase auf schmutzige Wäsche zu stoßen, muss kein Vergehen sein. Nach zwei am Dienstag, 12.06.2012 verkündeten Urteilen des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg mussten dies nun die ungarischen Behörden lernen (AZ: 26005/08 und 26160/08).

Hintergrund des Rechtsstreits war eine politische, 13-minütige Kunst-Performance von zwei Polit-Aktivisten in Budapest. Diese hatten am 27.02.2007 um den Zaun des ungarischen Parlaments schmutzige Wäsche aufgehangen. Dies sollte „die schmutzige Wäsche der Nation“ symbolisieren. Nur wenige Journalisten waren in diese Aktion eingeweiht.

Als dann eine Tageszeitung über die „Schmutzige-Wäsche“-Performance auf ihrer Internetseite berichtete, verstanden die ungarischen Behörden keinen Spaß. Sie warfen den Polit-Aktivisten vor, eine anmeldepflichtige Versammlung gebildet zu haben. Da sie die Performance nicht drei Tage zuvor gemeldet hätten, werde nun ein Bußgeld von rund 250,00 €  fällig. Die Geldbuße solle dazu beitragen, dass die Polit-Aktivisten sich in Zukunft an Recht und Gesetz halten.

Der EGMR wertete die Entscheidung der ungarischen Behörden jedoch als unzulässigen Eingriff in das Recht auf freie Meinungsäußerung. Die Straßburger Richter sprachen den zwei Klägern daher eine Entschädigung in Höhe von 1.500,00 € zu. Anders als die ungarische Regierung wertete der EGMR die Performance nicht als Versammlung. Bei einer Versammlung in der Öffentlichkeit würde sich eine unbestimmte Zahl von Leuten treffen, um Ideen oder Meinungen kundzutun, so das Gericht.

Die Kläger hätten jedoch niemanden zur Beteiligung an der „Schmutzige-Wäsche-Performance“ aufgerufen und wollten gar keine Versammlung bilden. Die Aktion zielte lediglich darauf, ihren Protest den Medien mitzuteilen. Außerdem habe die Performance nur 13 Minuten gedauert.

Die ungarischen Behörden hätten letztlich keine ausreichende Begründung für die Geldbuße vorgebracht.