Bewohner eines Pflegeheims können schon mal Essensreste ausspucken oder werfen, bei Dauerrauchen hört der Spaß jedoch auf. Denn wer „beharrlich“ gegen das geltende Rauchverbot verstößt, dem kann der Heimvertrag gekündigt werden, entschied das Landgericht Freiburg in einem am Mittwoch, 26.09.2012, veröffentlichten Urteil (AZ: 3 S 48/12).

Im entschiedenen Rechtsstreit hatte ein Ehepaar seit April 2004 ein Doppelzimmer in einem Pflegeheim bewohnt. Der Heimbetreiber war mit seinen unter Betreuung stehenden Bewohnern jedoch nicht gerade glücklich. Trotz Rauchverbots und Ermahnungen qualmte die Frau in ihrem Zimmer immer weiter. Dabei gebe es Rauchmöglichkeiten auf den Terrassen und im überdachten Eingangsbereich des Pflegeheims.

Dem Mann wurde vorgeworfen, Essensreste auszuspucken und aus dem Fenster zu werfen. Außerdem sei das Ehepaar in der Umgebung des Pflegeheims beim Betteln angetroffen worden. Der Heimbetreiber kündigte daraufhin den Heimvertrag und forderte das Paar zur Räumung des Doppelzimmers auf.

„Vorgänge wie das Ausspucken oder Werfen von Essensresten sind in einem Pflegeheim nicht so ungewöhnlich, dass einzelne Vorfälle ohne Hinzutreten weiterer Umstände einen Kündigungsgrund darstellen können“, entschied das Landgericht in seinem Urteil vom 05.07.2012. Auch das Betteln in der Umgebung des Heimes sei kein Kündigungsgrund. Denn Betteln sei im öffentlichen Raum „straßen- und polizeirechtlich zulässig“, so die Freiburger Richter.

Der beharrliche Verstoß gegen das Rauchverbot berechtige dagegen sehr wohl zur Kündigung des Heimvertrages. Das vertragswidrige Rauchen stelle einen „gröblichen“ Pflichtverstoß dar. Dabei müssten auch die mit dem Rauchen einhergehenden Gefahren für die anderen Heimbewohner berücksichtigt werden, betonten die Freiburger Richter.

Das Landgericht bestätigte daher die Kündigung gegen die rauchende Heimbewohnerin. Auch wenn die Frau unter Betreuung steht, sei damit ihre Schuldfähigkeit nicht ausgeschlossen. Ihr Mann, dem vor allem das gelegentliche Werfen und Ausspucken von Essensresten vorgeworfen wurde, darf dagegen weiter im Pflegeheim bleiben.

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