Befördern Busfahrer unter Drogeneinfluss Fahrgäste, rechtfertigt dies die fristlose Kündigung. Das hat das Arbeitsgericht Berlin in einem am Mittwoch, 21.11.2012, verkündeten Urteil entschieden und damit die Kündigungsschutzklage eines Busfahrers der Berliner Verkehrsbetriebe zurückgewiesen (AZ: 31 Ca 13626/12).
Stein des Anstoßes war die „auffällige Fahrweise“ des Busfahrers während seines Dienstes. Fahrgäste hatten daraufhin die Polizei verständigt. Ein Drogenschnelltest wies darauf hin, dass der Fahrer offenbar während seines Dienstes Drogen konsumiert hatte.
Der Busfahrer räumte in einem Personalgespräch den Drogenkonsum ein, allerdings nur außerhalb des Dienstes. Die Verkehrsbetriebe kündigten dem Mann fristlos „aus wichtigem Grund“.
Diese Kündigung sei auch nicht zu beanstanden, so das Arbeitsgericht. Denn es bestehe der dringende Verdacht, dass der Busfahrer seinen Dienst unter Drogeneinfluss ausgeübt hat. Damit habe er gegen die an einen Berufskraftfahrer zu stellenden Anforderungen verstoßen. Eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses sei gerechtfertigt.
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