Unter anderem um diese stolze Summe wird es in der morgigen Berufungsverhandlung vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf (AZ: 17 Sa 602/12) gehen.

Aus der Pressemitteilung des LAG Düsseldorf erfährt man zum Fall:

Die bei der beklagten Stadt beschäftigte Klägerin ist Diplom-Ökonomin und seit dem 01.11.1997 als vom Rat der Stadt bestellte betriebswirtschaftliche Prüferin tätig. Sie ist der Ansicht, sie sei seit dem Jahre 2008 fortlaufend Schikanen ausgesetzt, die sie als Mobbing wertet. Sie begehrt deshalb ein Schmerzensgeld in Höhe von 893.000 Euro. Zusätzlich verlangt sie ab dem 01.05.2010 Vergütung gemäß der Entgeltgruppe 13 TVöD und nicht wie bislang gemäß der Entgeltgruppe E 11 TVöD. Beiden Begehren widerspricht die beklagte Stadt.

Das Arbeitsgericht Solingen hat die Klage mit Urteil vom 03.02.2012 (AZ: 3 Ca 1050/10) abgewiesen und dies u.a. wie folgt begründet. Die Klägerin habe kein Gesamtverhalten der beklagten Stadt darlegen können, das auf eine systematische Beeinträchtigung ihres Persönlichkeitsrechts und/oder ihrer Gesundheit abzielte. […] Ein Tatbestand, der eine Schmerzensgeldzahlung begründe, sei nicht gegeben. Für die begehrte Höhergruppierung fehle es an dem erforderlichen detaillierten Sachvortrag der Klägerin zu ihren Tätigkeiten in Relation zur begehrten Entgeltgruppe.

Interessant zu wissen wäre es, wie die Klägerin die Höhe der Schmerzensgeldzahlung im Einzelnen begründet hat.

Die Verhandlung findet morgen um 11.30 Uhr statt.

Zwischenzeitlich liegt die Entscheidung vor. Näheres finden Sie hier.

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