Bereits am 07.01.2013 hatte ich über diesen Fall berichtet.

Aus der Pressemitteilung des LAG Düsseldorf vom 22.03.2013 erfährt man nun:

Verkündungstermin vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf am 26.03.2013 um 10.30 Uhr in Saal 107

In dem Rechtsstreit begehrt die bei der beklagten Stadt beschäftigte Klägerin ein Schmerzensgeld in Höhe von 893.000 Euro, da sie sich seit dem Jahre 2008 fortlaufend Schikanen ausgesetzt sieht, die sie als Mobbing wertet. Zusätzlich verlangt sie ab dem 01.05.2010 Vergütung gemäß der Entgeltgruppe 13 TVöD und nicht wie bislang gemäß der Entgeltgruppe E 11 TVöD. Beiden Begehren widerspricht die beklagte Stadt. Wegen des weiteren Sachverhalts wird auf die Presseerklärungen vom 03.01.2013 und 08.01.2013 verwiesen. Nachdem am 08.01.2013 eine mündliche Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf stattgefunden hat, ist nunmehr für den 26.03.2013 Termin zur Verkündung einer Entscheidung anberaumt.

Näheres zur ergangenen Entscheidung finden Sie hier.

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