Auch überzogene Kritik vom Chef ist noch lange kein Mobbing. Denn auch das Verhalten des Vorgesetzten könne sich als Reaktion „auf Provokationen des vermeintlich gemobbten Arbeitnehmers“ erweisen, urteilte am Dienstag, 26.03.2013, das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf (AZ: 17 Sa 602/12). Es wies damit eine Klage auf 893.000 € Schmerzensgeld gegen die Stadt Solingen ab.

Die heute 52-jährige Klägerin ist Diplom-Ökonomin und als Rechnungsprüferin bei der Stadt Solingen beschäftigt. Sie macht geltend, sie werde seit 2008 zunehmend und systematisch schikaniert. Dies sei insgesamt als Mobbing zu werten.

So kam es unter anderem zu Differenzen über die Erfassung ihrer Arbeitszeiten. Schulungswünsche wurden nicht bewilligt. Vorgesetzte hatten sie angeblich beschimpft, die Ergebnisse ihrer Arbeit seien „Null“ und sie sei offenbar gesundheitlich nicht in der Lage, ihre Arbeit zu machen. Auch andere Mitarbeiter sollen ihren „Horizont“ vor dem gesamten Kollegenkreis herabgesetzt haben. Eine amtsärztliche Untersuchung ergab allerdings weder körperliche noch psychische Beeinträchtigungen. Eine neurologische Untersuchung lehnte sie ab.

Gestützt auf angeblich unrichtige Angaben über ihre Arbeitszeit kündigte die Stadt der Diplom-Ökonomin. Die Kündigung wurde jedoch vom Arbeitsgericht Solingen aufgehoben, weil die Stadt die Vorwürfe nicht wasserdicht beweisen konnte. Als sie ihren Dienst wieder aufnahm, wurde die Frau mit Prüfungen im Städtischen Klinikum Solingen beauftragt.

Wie schon das Arbeitsgericht konnte auch das LAG in alledem kein Mobbing erkennen. „Nicht jede berechtigte oder überzogene Kritik durch den Arbeitgeber stellt eine Persönlichkeitsverletzung dar, zumal die Klägerin selbst Kritik in heftiger Form übte“, betonten die Düsseldorfer Richter.

Um die Arbeitszeit-Aufzeichnungen habe es ernsthaften Streit gegeben. Auch wenn die Stadt vor dem Arbeitsgericht letztlich verloren habe, seien die Vorwürfe nicht aus der Luft gegriffen gewesen. Dass die Diplom-Ökonomin überhaupt Angaben zur täglichen Arbeitszeit notieren und ein „Abwesenheitsbuch“ führen musste, seien Auflagen für den gesamten Revisionsdienst gewesen, da die Mitarbeiter hier keine festen Arbeitszeiten hätten.

Nach diesem gerichtlichen Streit habe die Stadt die Klägerin zunächst auch räumlich getrennt mit Prüfungen im Klinikum beauftragen dürfen. Dies sei „nachvollziehbar und vertretbar“, so das LAG. Schulungswünsche habe die Stadt ablehnen dürfen, weil sie das Fortbildungsbudget erheblich überschritten hätten.

Schließlich habe die Stadt der Arbeitnehmerin auch eine Mediation angeboten. Dies habe sie aber unnötig von der Bedingung abhängig gemacht, dass die Stadt das angebliche Mobbing durch ihre Vorgesetzten einräumt. Dies hatte die Stadt abgelehnt.

Auch das LAG konnte dafür keinen Grund erkennen und wies die hohe Schmerzensgeldforderung ab. „Ein Gesamtverhalten, das als Mobbing zu werten ist, konnte im Ergebnis nicht festgestellt werden“, erklärten die Richter. Mobbing liege erst vor, wenn sich „eindeutig eine schikanöse Tendenz erkennen lässt“.

In einem Grundsatzurteil vom 25.10.2007 (AZ: 8 AZR 593/06) hatte das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt entschieden, dass Arbeitgeber ihre Mitarbeiter vor Mobbing schützen müssen; andernfalls könne Anspruch auf Schadenersatz bestehen.

Ähnlich wie nun das LAG Düsseldorf hatten aber auch schon die Lags Mainz (AZ: 10 Sa 121/12) und Hamm (AZ: 11 Sa 722/10) entschieden. Konflikte am Arbeitsplatz seien üblich und daher nicht automatisch als Mobbing zu werten. Mobbing liege erst vor, wenn ein „feindliches Umfeld“ die Würde des Arbeitnehmers verletzt, so das LAG Hamm.

Jedem Mobbing-Opfer gönne ich einen hohen Schmerzensgeldbetrag. Eine eher substanzlose und “dünne” Mobbing-Klage verbunden mit einer riesigen Schmerzensgeldsumme hilft aber den wahren Opfern nicht wirklich weiter. Als frisch gebackener Mediator kann ich auch nicht nachvollziehen, weshalb die Klägerin die Durchführung des im Raume stehenden Mediationsverfahrens von der beschriebenen Bedingung abhängig gemacht hat. All das wirft kein gutes Licht auf die Klägerin, so jedenfalls meine Meinung.

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