© GaToR-GFX - Fotolia.comDer frühere französische Präsident Nicolas Sarkozy musste es sich gefallen lassen, dass ein Sozialist auf einem Plakat ihn mit den Worten willkommen hieß: „Verschwinde, Du armseliges Arschloch“. In diesem Fall hatte der Satz einen satirischen und politischen Hintergrund, der von der Meinungsfreiheit gedeckt ist, urteilte am Donnerstag, 14.03.2013, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (AZ: 26118/10).

Hervé Eon, Sozialist und früherer Abgeordneter des Départements Mayenne, hatte am 06.11.2008 den damaligen französischen Präsidenten Nicolas Sarkozy bei einem Besuch des Städtchens Laval mit einem provozierenden Plakat begrüßt. Darauf stand: „Casse toi pov’ con“ – auf Deutsch etwa „Verschwinde, Du armseliges Arschloch“.

Der Satz war jedoch ein Zitat von Sarkozy selbst. Dieser hatte Monate zuvor, am 23.02.2008, einen Landwirt auf einer internationalen Agrarausstellung mit diesen Worten abgefertigt, weil der ihm nicht die Hand schütteln wollte. In Frankreich machte daraufhin diese Geschichte in vielen Medien die Runde.

Als jedoch Sarkozy mit dem Plakat seines politischen Kontrahenten konfrontiert wurde, hörte der Spaß auf. Eon wurde zu einer Geldstrafe wegen Beleidigung des Präsidenten in Höhe von 30,00 € verurteilt. Die französischen Gerichte beriefen sich dabei auf ein Gesetz aus dem Jahre 1881.

Der EGMR stellte nun fest, dass damit die Meinungsfreiheit von Eon verletzt wurde. Der Satz habe weder auf das Privatleben oder die Ehre des französischen Präsidenten gezielt, noch war dieser ein grundloser persönlicher Angriff. Der Beschwerdeführer Eon wollte vielmehr auf satirische Weise und mit politischem Hintergrund Sarkozy provozieren.

Dies müsse eine demokratische Gesellschaft aber aushalten, so die Straßburger Richter. Schließlich stünden gerade Politiker im Rampenlicht der Öffentlichkeit und müssten daher einen größeren Grad an Toleranz auch gegen direkte Kritik zeigen.

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