Wer im großen Stil in einer Wohnung eine Cannabis-Plantage betreibt, darf sich nicht über hohe Stromrechnungen wundern. Dies stellte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Freitag, 19.04.2013, bekanntgegebenen Urteil klar und bestätigte damit die Stromverbrauchsschätzung eines Energieversorgers für illegal entnommenen Strom in Höhe von über 50.000,00 € (AZ: 19 U 69/11).
Im entschiedenen Rechtsstreit hatte ein 30-Jähriger seit Juli 2007 eine Wohnung in Gelsenkirchen angemietet. Doch in der Unterkunft fanden vor allem Cannabis-Pflanzen ihr Zuhause. Damit die Pflanzen auch gut gedeihen, hatte der Gelsenkirchner für seine illegale Cannabis-Plantage unter anderem zahlreiche Lampen und eine Klimaanlage installiert. Den Strom zapfte er aus dem Stromnetz unter Umgehung des Stromzählers ab.
Als die Polizei dem Cannabis-Züchter im August 2009 auf die Schliche kam, schätzte der Stromversorger den Verbrauch des unerlaubt entnommenen Stroms. Das Versorgungsunternehmen stellte schließlich über 53.000,00 € in Rechnung. Wegen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln wurde der 30-Jährige zudem zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt.
Der Cannabispflanzen-Züchter hielt die Stromverbrauchsschätzung viel zu hoch. Er habe lediglich 2009 und in deutlich geringerem Umfang illegal Strom entnommen.
Das OLG entschied in seinem Urteil vom 07.12.2012, dass der Mann dann aber auch seinen geringeren Stromverbrauch nachweisen müsse. Dies sei ihm aber weitgehend misslungen. Dass er die Cannabis-Plantage erst 2009 betrieben habe, sei nicht glaubhaft. Denn er habe die Wohnung allein zum Zweck der Cannabis-Herstellung bereits 2007 angemietet.
Ein geringer Stromverbrauch sei lediglich für einige Monate für die Vorbereitung und Installation der Plantage anzunehmen. Letztlich müsse der Beklagte dann immer noch über 50.000,00 € an Stromkosten bezahlen, so das OLG.
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Bildnachweis: © Luis Carlos Jiménez – Fotolia.com
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