Die über 10.000 Beschäftigten des Volkswagen-Werkes Hannover stehen ohne Betriebsrat da. Denn die letzte im Frühjahr 2010 durchgeführte Betriebsratswahl ist wegen eines Wahlfehlers unwirksam, entschied das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Donnerstag, 13.06.2013, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (AZ: 7 ABR 77/11).

Konkret hatten neun Arbeitnehmer die letzte Betriebsratswahl angefochten. Sie machten geltend, dass 105 Stimmzettel mehr abgegeben wurden, als sich Wähler in der elektronischen Wählerliste registriert haben. Wie der Fehler entstand, ist nicht bekannt.

Das BAG stellte nun klar, dass die Betriebsratswahl damit unwirksam ist. Die bis dahin getroffenen Entscheidungen der Arbeitnehmervertretung seien bis zum Urteilsspruch zwar gültig, ab sofort gebe es aber keinen Betriebsrat mehr.

Entscheidend sei, dass die 105 zu viel abgegebenen Stimmzettel Auswirkungen auf das Wahlergebnis und die Besetzung des Betriebsrates haben. Dies sei bereits ab einem Unterschied von 62 zu viel abgegebenen Stimmzetteln der Fall. Wären weniger Wahlstimmen fehlerhaft, hätte dies dagegen keinen Einfluss auf das Wahlergebnis gehabt. Dann wäre die Betriebsratswahl wohl noch wirksam gewesen.

Die Erfurter Richter stellten klar, dass der Wahlfehler auch nicht geheilt werden konnte, beispielsweise mit einer späteren Ergänzung oder Berichtigung der Stimmabgabevermerke oder durch eine Befragung von Zeugen. Auf diese Weise könne der Nachweis nicht erbracht werden, dass die Stimmabgabe der Wähler korrekt war.

Mit der Entscheidung können VW-Beschäftigte im Werk Hannover nun eine neue Wahl verlangen. Die reguläre Betriebsratswahl wäre normalerweise im März 2014 fällig gewesen.

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