© FM2 - Fotolia.comWas Mediation ist, habe ich in meinem ersten Artikel zur Mediation erläutert.

Aber wie läuft ein Mediationsverfahren in der Praxis ab?

Ein Mediationsverfahren durchläuft mehrere Phasen. Es existieren allerdings verschiedene Modelle, die mindestens drei und bis zu acht Phasen unterscheiden. Die Inhalte des Mediationsverfahrens sind in allen Modellen gleich. In der Praxis üblich ist ein Modell mit fünf Phasen.

Zur 1. Phase -> Auftragsklärung

Zur 2. Phase -> Themensammlung

Zur 3. Phase -> Interessenfindung

Zur 4. Phase -> Optionen

5. Phase: Abschlussvereinbarung

Wenn die Medianten eine Lösung gefunden haben, wird das Ergebnis in einer Abschlussvereinbarung schriftlich fixiert. Der Mediator hilft den Parteien dabei, eindeutige und genaue Formulierungen zu finden, um dadurch die Wahrscheinlichkeit des Gelingens zu erhöhen.

Die Vereinbarung sollte neben konkreten Maßnahmen auch Regelungen vorsehen, wie das Vereinbarte kontrolliert wird und was geschehen soll, wenn eine Konfliktpartei ihre Pflichten aus dem Vertrag nicht erfüllt (z. B. Vollstreckungsmöglichkeiten, Mediationsverfahren fortsetzen bzw. wieder aufnehmen).

In komplexen Streitfällen werden die Lösungen nur kurz skizziert und anschließend gemeinsam mit den Beratungsanwälten der Medianten entworfen und abgestimmt.

Der Mediator hat vor Unterzeichnung der Vereinbarung durch die Parteien nachzufragen, ob alle Themen der Agenda behandelt und geregelt sind. Er würdigt das Engagement der Medianten, weist gegebenenfalls nochmals auf die Vertraulichkeit des Verfahrens hin und bietet den Medianten zum formellen Abschluss des Verfahrens ein kleines Ritual an, mit dessen Hilfe sie den Umsetzungswillen dokumentieren und den neuen Status quo würdigen (z. B. symbolischer Handschlag, Anstoßen mit einem Glas Sekt, etc.).

Zur Auswertung der mit der Vereinbarung gemachten Erfahrungen wird bei Bedarf noch vor dem Abschlussritual ein follow-up-Termin vereinbart.

Weitere Informationen zum Thema “Mediation” finden Sie auf meiner Facebook-Seite “Mediation – die andere Art der Konfliktlösung.”

Rechtsanwalt/Mediator Blaufelder ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mediation im Deutschen Anwaltverein, der Deutschen Gesellschaft für Mediation (DGM) und ehrenamtlicher Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Mediation.

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