Parkinson kann bei Landwirten eine Berufskrankheit sein. Mit einem am Dienstag, 09.07.2013, veröffentlichten Urteil verpflichtete das Sozialgericht Duisburg die Landwirtschaftliche Unfallkasse, entsprechend eine Unfallrente nachzuzahlen (AZ: S 6 U 140/11 WA). Nach neueren Studien sei nachgewiesen, dass Pflanzenschutzmittel Parkinson auslösen können.
Geklagt hatten die Erben eines inzwischen verstorbenen Landwirts. Dieser hatte über Jahre mit Pflanzenschutz- und Insektenvernichtungsmitteln gearbeitet, unter anderem mit dem inzwischen in Deutschland nicht mehr verwendeten Lindan. Mehrere dieser Mittel enthielten sogenannte Ultragifte, etwa Dioxin. Nach einer früheren Arbeitsplatzanalyse aus 2005 kam es sogar vor, dass der Landwirt verstopfte Düsen des Sprühgeräts mit dem Mund ausgeblasen hatte. Schutzkleidung und Atemschutz wurden nicht verwendet.
Der inzwischen verstorbene Landwirt erkrankte an Parkinson und musste 1994 in den Vorruhestand gehen. Bei der Parkinson-Krankheit können die Nervenzellen den Botenstoff Dopamin nicht mehr ausreichend produzieren, der bestimmte Bereiche des Hirns (Großhirnrinde) simuliert. Dadurch werden die bekannten Symptome wie Muskelzittern oder auch Muskelstarre verursacht.
Neuere Studien des Universitätsklinikums und der Technischen Universität Dresden bestätigen, dass Pestizide Parkinson auslösen können. Im Streitfall bestätigte auch ein Gutachter der Berufsgenossenschaft, dies sei die Ursache für die Erkrankung gewesen. Weil ein weiterer Experte das Gutachten kritisiert hatte, lehnte die Berufsgenossenschaft eine Unfallrente aber ab.
Nach dem Duisburger Urteil muss die Berufsgenossenschaft die Rente nun aber nachzahlen. Die Erkrankung sei „durch die Arbeit des Versicherten als Landwirt ursächlich hervorgerufen worden“. Dies entspreche den neuesten wissenschaftlichen Erkenntnissen und sei hier auch vom Gutachter bestätigt worden. Dieser sei ein ausgewiesener Spezialist für die Wirkung von Giften auf den menschlichen Körper gewesen. Die Kritik an dem Gutachten überzeuge nicht, weil der weitere Experte die wissenschaftlichen Studien nicht selbst ausgewertet habe.
Gegen dieses jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 08.01.2013 hat die Landwirtschaftliche Unfallkasse bereits Berufung zum Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen in Essen eingelegt (AZ: L 15 U 95/13).
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