Das dachte sich ein Arbeitgeber und zog dann aber vor Gericht den Kürzeren.

Service wird auf der Internet-Seite des Arbeitsgerichts Wuppertal groß geschrieben. So sind die Entscheidungen – zumindest im Tenor –  der letzten 14 Tage abrufbar. Durch Zufall bin ich auf diesen Fall (AZ: 8 Ga 23/13) gestoßen:

1. Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin an der Pensionärsweihnachtsfeier am 26.11.2013 in der Alten Papierfabrik (Sportpark), Friedrich-Ebert-Str. 130, 42117 Wuppertal, Beginn 15.00 Uhr, teilnehmen zu lassen.

2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

3. Streitwert: 500,00 €

Was da wohl vorgefallen war? Warum musste sich die Rentnerin den Zutritt zur Weihnachtsfeier im Wege der einstweiligen Verfügung erstreiten? Leider erfährt man das nicht.

Was man erfährt, ist der Umstand, dass die Feier schon vor dem ersten Advent (ist heutzutage auch nicht mehr unüblich) stattgefunden hat und dass der Streitwert eines solchen Verfahrens nicht allzu üppig ist.

Es lohnt sich also für mich als Anwalt nicht, mich auf Weihnachtsfeierzutrittsverfahren zu spezialisieren.

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