Arbeitnehmer und Arbeitgeber können das Arbeitsverhältnis jederzeit durch den Abschluss eines Aufhebungsvertrags einvernehmlich beenden

Vorteile für den Arbeitnehmer

Falls der Arbeitnehmer seine Arbeitsstelle wechseln möchte, müssen die geltenden Kündigungsfristen nicht eingehalten werden. Zudem kann im Aufhebungsvertrag die Ausstellung eines guten Arbeitszeugnisses vereinbart werden. Bietet der Arbeitgeber den Abschluss eines Aufhebungsvertrags an, ist er meist zur Zahlung einer Abfindung oder anderer Sonderzahlungen bereit.

Form und Inhalt eines Aufhebungsvertrags

Ein Aufhebungsvertrag muss schriftlich geschlossen werden. Arbeitnehmer und Arbeitgeber müssen die Vereinbarung unterschreiben. Inhaltlich kann ein Aufhebungsvertrag weitgehend frei gestaltet werden. Der genaue Zeitpunkt sollte enthalten sein, an dem das Arbeitsverhältnis endet. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können zusätzliche Regelungen zu ausstehenden Zahlungen, Abfindung, Freistellung von der Arbeit, Resturlaub, Auszahlung von Überstunden, Arbeitszeugnis, Arbeitspapiere, Dienstwagen, Arbeitgeberdarlehen etc. in den Aufhebungsvertrag aufnehmen.

Beteiligung des Betriebsrats

Vor dem Ausspruch einer Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören. Sonst ist die Kündigung unwirksam. Beim Abschluss eines Aufhebungsvertrags muss der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht vorher informieren. Der Arbeitnehmer kann aber darauf bestehen, dass ein Betriebsrats-Mitglied seines Vertrauens bei den Gesprächen und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber anwesend ist.

Risiken bei Abschluss eines Aufhebungsvertrags

Wird durch den Aufhebungsvertrag die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten und zahlt der Arbeitgeber eine Abfindung, wird der Anspruch auf Arbeitslosengeld von der Agentur für Arbeit zeitweise ausgesetzt. Die Abfindung wird dann zum Teil mit dem Arbeitslosengeld verrechnet. Die Agentur für Arbeit kann daneben das Arbeitslosengeld zusätzlich eine Zeit lang sperren (i. d. R. 12 Wochen), da der Arbeitnehmer mit seiner Unterschrift dazu beigetragen hat, ein Arbeitsverhältnis zu beenden. Es sei denn, der Arbeitnehmer kann sich auf einen wichtigen Grund berufen. Dann darf die Agentur keine Sperrzeit verhängen.

Kann ein Aufhebungsvertrag widerrufen oder aufgehoben werden?

Ein Aufhebungsvertrag kann nicht widerrufen und nur in besonderen Fällen wieder aufgehoben werden (z. B. Anfechtung wegen Täuschung oder Drohung). Ein vorschneller Abschluss kann daher eventuell schwerwiegende finanzielle Folgen haben. Vor der Unterzeichnung sollte der Arbeitnehmer um Bedenkzeit bitten. Er sollte umgehend einen Fachanwalt für Arbeitsrecht oder einen Rechtssekretär der Gewerkschaft zur Beratung aufsuchen.

Bei Verhandlungen über den Abschluss eines Aufhebungsvertrags stehe ich Ihnen gerne unterstützend zur Seite.

Ihr Rechtsanwalt Thorsten Blaufelder