Der als „Nacktläufer von Freiburg“ bundesweit bekanntgewordene Peter N. muss sich erneut wegen Kindesmissbrauchs dem Gericht stellen. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat in einem am Dienstag, 11.02.2014, verkündeten Urteil den teilweisen Freispruch des Landgerichts Freiburg aufgehoben (AZ: 1 StR 485/13).
Vor knapp einem Jahr hatte das Landgericht den Astrologen und Sexualtherapeuten Peter N. wegen dreifachen sexuellen Missbrauchs von zwei Kindern sowie wegen des Besitzes jugendpornografischer Schriften zu einer einjährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Vom Vorwurf, auch ein drittes Kind missbraucht zu haben, wurde er wegen unklarer Aussagen des Kindes freigesprochen.
Mitangeklagt war auch der Vater eines Kindes. Dieser soll nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft seinen Sohn dazu aufgefordert haben, Peter N. zu befriedigen. Auch dieser wurde freigesprochen.
Nach den Feststellungen des Landgerichts haben sich die Taten zwischen 1994 bis Ende 1996 ereignet. Eine Bekannte von Peter N. hatte ihm ihre damals sieben und neun Jahre alten Söhnen anvertraut. Sowohl FKK-Fan Peter N. als auch die Kinder hielten sich vorwiegend nackt in dessen Freiburger Wohnung auf.
Dabei habe der Sexualtherapeut zur „eigenen sexuellen Stimulation“ einem Kind dessen Penis manipuliert, so das Landgericht. Um die Kinder von dem Missbrauch abzulenken, habe Peter N. währenddessen Kinderfilme gezeigt.
Als 2010 die Wohnung des Angeklagten von der Polizei durchsucht wurde, wurden auch jugendpornografische Bilder aufgefunden.
Der BGH hob die Freisprüche des Landgerichts hinsichtlich weiterer Kindesmissbrauchsfälle nun auf. Das Landgericht habe nicht ausreichend die Aussagen der Kinder berücksichtigt. Ein Bild sei zudem als Kinderpornografie einzustufen. Das Landgericht muss nun neu über die Gesamtfreiheitsstrafe von Peter N. entscheiden.
In der Vergangenheit war eigentlich der Sexualtherapeut den örtlichen Polizeibehörden wegen anderer „Vergehen“ bekannt. So joggte oder spazierte Peter N. mehrfach nackt durch Freiburg und dessen Altstadt. Teilweise hatte er nur eine Nylon-Damensocke über seinen Penis gezogen. Die Medien berichteten daraufhin bundesweit über den „Nacktläufer von Freiburg“.
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Nach meiner Kenntnis hat das LG bei drei Jungen nur bei einem auf sexuellen Missbrauch (3x Pimmel anfassen) entschieden. Von vier Bildern, nur eins als pornografisch eigestuft.
Alles sehr, sehr fragwürdig.