Verschiedene Medien berichten heute darüber, dass ein französischer Richter in Orléans den Schmerzensgeld-Klagen von fünf Michael Jackson-Fans gegen Jacksons Leibarzt Conrad Murray stattgegeben hat. Die Fans erhalten den symbolischen Betrag von 1,00 €.

Wegen des Todes ihres Idols im Jahr 2009 sollen die Kläger einen psychischen Schaden erlitten haben.

Den Klägern sei es weniger um das Schmerzensgeld als um die gerichtliche Anerkennung ihres Opfer-Status gegangen. Nur mit diesem sei ein Besuch der Grabstätte Jacksons in Los Angeles möglich.

Wie geht es jetzt weiter?!? Müssen die erfolgreichen Kläger nach Übersetzung Ihres Urteils nun bei der Friedhofsverwaltung in Los Angeles die offizielle Anerkennung als “Opfer” beantragen? Gibt es solche Klagen auch in Deutschland (ich hofffe nicht)? Auf welchen Betrag würde sich der Streitwert eines solchen Verfahrens belaufen?

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